Per Oktober 2004 gab es in Österreich 2542 Privatstiftungen mit einem Vermögen von 55 Mrd. Euro, nach alter Währung sind das immerhin 757 Milliarden Schilling

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Wien - Das 1993 vom damaligen sozialdemokratischen Finanzminister Ferdinand Lacina installierte Österreichische Privatstiftungsrecht ist für den jetzigen Finanzminister Karl- Heinz Grasser "zur absoluten Erfolgsstory der letzten Jahre geworden". Grasser versprach den Teilnehmern beim dritten Österreichischen Stiftungstag der Constantia Privatbank ("ein guter Teil meiner besseren Kundschaft sitzt hier") daher auch in Zukunft Rechtssicherheit.

Per Oktober 2004 gab es in Österreich 2542 Privatstiftungen mit einem Vermögen, so Grasser, von 55 Mrd. Euro, nach alter Währung sind das immerhin 757 Milliarden Schilling. Zwei Drittel des Vermögens entfallen auf Unternehmensbeteiligungen. Norbert Gertner, Vorstand der Constantia Privatbank weiß, dass hinter den 100 größten heimischen Privatunternehmen bereits Stiftungen stehen.

Bestandssicherung

Für den Leiter der Steuerreformkommission, Herbert Kofler zählen die Bestandssicherung, der Schutz des Vermögens und die Vermeidung von Erbstreitigkeiten zu den wesentlichen Aufgaben einer Stiftung. Gebe es diese nicht, wäre die heimische Beteiligungsstruktur wesentlich zersplitteter und die Familien müssten sich mit komplizierten Holdingkonstruktionen herumschlagen. Eine wesentliche Bedeutung haben Stiftungen auch bei der Erbschaftssteuer, die gerade bei der Vererbung von Unternehmen sonst "geradezu ruinös sein kann". Kofler illustriert eine Erbschaft außerhalb einer Stiftung: Wenn fünf Mio. Böhler-Aktien zum Kurs von 85 Euro vererbt werden, bei einer Dividende von zwei Euro nach KEst, müsste in der Steuerklasse I (15 Prozent) 750.000 Euro Erbschaftssteuer bezahlt werden. Das heißt, die Dividende von sieben Jahren geht an Erbschaftssteuer drauf. In der Steuerklasse V, ist das Vermögen gar 26 Jahre ertraglos. Zu dieser Zeit tritt dann bereits der nächste Erbschaftsfall ein. 100-150 Mio. Euro lukriert der Finanzminister jährlich an Erbschaftssteuer, nur zehn Prozent davon kommen von Stiftungen.

Die Stiftung bewahrt zudem Vermögenswerte vor dem "Familienparasitismus", schildert der Wirtschaftsanwalt Rudolf Fries, zugleich Sprecher einer privaten Investorengruppe beim Böhler-Uddeholm. Er sieht die Zeit für ein Umdenken gekommen, bei der Zusammenstellung der Stiftungsvorstände. "Spätestens wenn die erste Stiftergeneration aus dem aktiven Geschäftsleben ausscheidet, werden in den Stiftungsvorständen verstärkt Manager mit wirtschaftlicher Erfahrung einziehen müssen." Er reicht nicht mehr, dass ausschließlich Berater wie Notare oder Rechtsanwälte in den Stiftungsvorständen sitzen.

Umdenken bei der Anzahl der Vorstandsfunktionen

Das bedeute auch ein Umdenken bei der Anzahl der Vorstandsfunktionen in den Stiftungen: Dass jemand in 25 oder gar 45 Stiftungsvorständen sitzt, ist vom Arbeitsaufwand nicht mehr möglich, weiß sich Fries eins mit Michael Kaufmann, dessen Familie über die HKW, eine der größten Privatstiftungen Österreichs kontrolliert.

In der HKW wird das auf rund 500 Mio. Euro geschätzte Erbe der 1998 verstorbenen Papierindustriellen Harriet Hartmann (frühere Frantschach-Eigentümerin) gemanagt. Wer es einmal in diese Vermögensliga geschafft hat, braucht mehr als eine Stiftung: der verlangt nach professionellem Vermögensmanagement, exzellenten Fachleuten, für Sonderthemen wie Kunstsammlungen oder Immobilien, einem Aufsichtsrat, einem Beirat, einem "family office" und Spezialisten für Problemlösungen, so Kaufmann. (Claudia Ruff, Der Standard, Printausgabe, 25.11.2004)