Dublin - Eine irische Frau, die in Großbritannien eine Abtreibung vornehmen hat lassen, klagt die Republik Irland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die Unmöglichkeit, die Abtreibung in ihrem eigenen Land durchführen zu lassen, sei eine Verletzung der Menschenrechte. "D", wie die Frau in Medien genannt wird, war mit Zwillingen schwanger - eines starb im Mutterleib, das zweite hatte schwere Behinderungen.

"D" beruft sich in ihrer Klage auf Artikel 3 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Artikel 3 besagt, dass "niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden darf". Jede Person hat Artikel 8 zufolge "das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens" durch die Behörden.

Abtreibung ist in Irland nur erlaubt, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder Selbstmordgefahr besteht. Schwangere Frauen dürfen jedoch im Ausland eine Abtreibung vornehmen lassen. (red)