Wien - Vor Missverständnissen im Zusammenhang mit der Debatte um die EU-Kampfgruppen ("Battle Groups") warnt der Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Zwar steht Mayer auf dem Standpunkt, dass die Neutralität der Teilnahme Österreichs an den Battle Groups nicht entgegensteht.Allerdings merkt er gegenüber der APA auch an: "Durch die Mitgliedschaft in der EU ist Österreich nicht entbunden, seine Verpflichtungen aus der UNO-Charta einzuhalten." Und laut UNO-Charta sei einem Staat die Gewaltanwendung nur im Fall der Selbstverteidigung bzw. wenn ein UNO-Mandat vorliegt erlaubt, betont Mayer. (APA)