Inland
Verfassungsrechtler Mayer verweist auf UNO-Charta
Gewaltanwendung nur bei Selbstverteidigung oder mit UN-Mandat erlaubt
Wien - Vor Missverständnissen im Zusammenhang mit der
Debatte um die EU-Kampfgruppen ("Battle Groups") warnt der
Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Zwar steht Mayer auf dem Standpunkt,
dass die Neutralität der Teilnahme Österreichs an den Battle Groups
nicht entgegensteht.Allerdings merkt er gegenüber der APA auch an:
"Durch die Mitgliedschaft in der EU ist Österreich nicht entbunden,
seine Verpflichtungen aus der UNO-Charta einzuhalten." Und laut
UNO-Charta sei einem Staat die Gewaltanwendung nur im Fall der
Selbstverteidigung bzw. wenn ein UNO-Mandat vorliegt erlaubt, betont
Mayer. (APA)