Wien - In der heiß diskutierten Frage, ob die Bundestheaterholding die Gewinne der Staatsoper (rund 5,5 Millionen Euro) abschöpfen darf, um sie dem Burgtheater und der Volksoper zukommen zu lassen, gibt das Organisationsgesetz eine klare Antwort: Der Holding obliegt gemäß § 4 "die Ausübung der Gesellschafterrechte an den Tochtergesellschaften" und daher auch "die Entscheidung der Bedeckung der Abgänge und Verwendung der Überschüsse".

Laut Staatsoperndirektor Ioan Holender, der seit der Ausgliederung elf Millionen Euro an zweckgebundenen Sponsorgeldern lukrieren konnte, stelle sich aber "die Frage eines Transfers" gar nicht. "Nach allen Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen" könne er festhalten, so Holender zur APA, "dass keine wie immer entstandenen Reserven weggenommen werden können und werden". Dies würde bedeuten, dass die Verantwortlichen - Staatssekretär Franz Morak und sein Bürochef Helmut Wohnout - Holding-Chef Georg Springer untersagt haben, die Rücklagen der Staatsoper anzutasten.

Eine Klärung dieser Frage war allerdings unmöglich: Moraks Pressesprecherin gab dem STANDARD lediglich zur Antwort, dass Springer angesichts der weiterhin gedeckelten Budgets bis Ende November einen Maßnahmenkatalog erarbeiten werde. Zudem antworte Morak nicht auf einzelne Äußerungen der Direktoren. Und Springer vertröstete auf eine Pressekonferenz, die er am Montagvormittag zu geben beabsichtige.

Die Informationsverweigerung führt aber zu Spekulationen. Man fragt sich, woher Springer das Geld nimmt, um die Verluste von Burg und Volksoper bis zu 830.000 bzw. über einer Million Euro auszugleichen, wenn er nicht Holenders Überschüsse abschöpft. Er werde, heißt es, die für Baumaßnahmen vorgesehenen Mittel verwenden. Ähnlich ging auch das Theater in der Josefstadt vor, um sein Budget zu sanieren. (trenk / DER STANDARD, Print-Ausgabe, 26.11.2004)