Das "profil" hat nach eigenen Angaben einen Prozess
gegen den Wiener FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache gewonnen. Eine
Klage Straches wurde in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Wien
abgewiesen; das Urteil ist rechtskräftig. In der Urteilsbegründung
wird festgehalten, dass die in dem Artikel "Deutsch, treu und ohne
Scheu" getroffene Wertung, Strache habe "eine Nähe zu
nationalsozialistischem Gedankengut", zulässig sei.
Die von Christa Zöchling recherchierten Begebenheiten würden
"jenes ausreichende Tatsachensubstrat darstellen, auf dessen Basis
die Journalistin die Wertung treffen durfte, der Antragsteller habe
eine Nähe zu nationalsozialistischem Gedankengut. Denn ihm wurde ja
nicht unterstellt, selbst nationalsozialistisches Gedankengut zu
pflegen bzw. ein Neonazi zu sein, sondern eben eine gewisse Nähe zu
diesem Gedankengut zu haben, sich somit nicht ausreichend davon
abzugrenzen", zitierte "profil" am Samstag in einer Vorausmeldung aus
dem Urteil.
Strache - damals FPÖ-Gemeinderat - hatte das "profil" wegen des
in der Ausgabe vom 17. Februar 2003 erschienen Artikels geklagt, weil
er sich unzulässigerweise beschuldigt fühlte, gesinnungsmäßig
nationalsozialistischen bzw. rechtsradikalen Kreisen nahe zu stehen.
In erster Instanz wurde Straches Antrag Recht gegeben. Das
Oberlandesgericht Wien folgte aber der Berufung von "profil". (APA)