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Heinz-Christian Strache

Foto: Reuters
Das "profil" hat nach eigenen Angaben einen Prozess gegen den Wiener FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache gewonnen. Eine Klage Straches wurde in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Wien abgewiesen; das Urteil ist rechtskräftig. In der Urteilsbegründung wird festgehalten, dass die in dem Artikel "Deutsch, treu und ohne Scheu" getroffene Wertung, Strache habe "eine Nähe zu nationalsozialistischem Gedankengut", zulässig sei.

Die von Christa Zöchling recherchierten Begebenheiten würden "jenes ausreichende Tatsachensubstrat darstellen, auf dessen Basis die Journalistin die Wertung treffen durfte, der Antragsteller habe eine Nähe zu nationalsozialistischem Gedankengut. Denn ihm wurde ja nicht unterstellt, selbst nationalsozialistisches Gedankengut zu pflegen bzw. ein Neonazi zu sein, sondern eben eine gewisse Nähe zu diesem Gedankengut zu haben, sich somit nicht ausreichend davon abzugrenzen", zitierte "profil" am Samstag in einer Vorausmeldung aus dem Urteil.

Strache - damals FPÖ-Gemeinderat - hatte das "profil" wegen des in der Ausgabe vom 17. Februar 2003 erschienen Artikels geklagt, weil er sich unzulässigerweise beschuldigt fühlte, gesinnungsmäßig nationalsozialistischen bzw. rechtsradikalen Kreisen nahe zu stehen. In erster Instanz wurde Straches Antrag Recht gegeben. Das Oberlandesgericht Wien folgte aber der Berufung von "profil". (APA)