Nach gründlicher Prüfung des Sachverhalts gebe es keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken, daher werde auch keine weitere kartellrechtliche Prüfung beantragt, so die Stellungnahme der Wettbewerbsbehörde.
Der Wettbewerbsdruck auf die Telekom Austria (TA) werde dadurch erhöht, doch auch nach der Übernahme der UTA durch Tele2 nehme die TA "die bei weitem stärkste Stellung" auf dem Festnetztelefonmarkt für Privatkunden ein. UTA und Tele2 hätten außerdem eine in hohem Maße komplementäre und nicht so sehr überschneidende Angebotsstruktur, so die Behörde.