Wien - Die Pensionsanpassung für das Jahr 2005 wurde am Dienstag im Ministerrat beschlossen. Pensionen bis zur ASVG-Median-Grenze von 686,70 Euro werden um 1,5 Prozent erhöht. Für darüber liegende Pensionen gibt es einen Fixbetrag von 10,30 Euro. Das teilte Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) nach dem Ministerrat mit. Im Budget schlägt sich die Erhöhung mit 300 Mio. Euro nieder.

Schüssel betonte, dass es sich bei der jährlichen Anpassung um einen "Automatismus" handle. Der Verbraucherpreisindex sei von Juli 2003 bis August 2004 ermittelt worden. Darauf aufbauend werde dann die Anpassung errechnet. Zum Begehren von Sozialminister Herbert Haupt (F), die Pensionen noch stärker zu erhöhen, meinte Schüssel: Ein Sozialminister, der nicht versuche für seine zu vertretende Gruppe noch mehr herauszuholen "wäre wahrscheinlich ein schlechter Sozialminister".

Haupt kritisierte die beschlossene Pensionsanpassung im Anschluss an den Ministerrat. Er hatte in einer Protokollanmerkung die Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes (Mindestpension) für Alleinstehende von derzeit 644 Euro auf die Armutsgrenze von knapp unter 700 Euro gefordert. Außerdem wollte Haupt einen einmaligen Wertausgleich für die erhöhte Inflationsrate und die zusätzlichen Gesundheitskosten erreichen. Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V) sei jedoch mit einer Gegenprotokollanmerkung "voll auf der Bremse gestanden", ärgerte sich der Sozialminister.

"Der Herr Finanzminister ist nicht bereit, das Geld zusätzlich zum Budget bereit zustellen", kritisierte Haupt. Dass er selbst die ursprünglich auch von ihm mitgetragene Anpassung von 1,5 Prozent bzw. 10,3 Euro nun als zu gering ansieht, begründete der Sozialminister mit den seither gestiegenen Erdölpreisen und den zusätzlichen Kosten des Gesundheitssystems, die im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen beschlossen wurden. Es sei daher durchaus gerechtfertigt gewesen, die Vorgehensweise noch einmal zu überdenken, so Haupt.

Anpassung 2005 für ÖVP-Seniorenbund nicht ausreichend

Der ÖVP-Seniorenbund lehnt die im Ministerrat zu beschließende Pensionsanpassung 2005 als "nicht ausreichend" ab. Der Obmann des Seniorenbunds, Stefan Knafl, verwies in einer Aussendung darauf, dass allein stehende Pensionisten, die Anspruch auf Ausgleichszulage haben, 2005 weiterhin klar unter der Armutsgefährdungsschelle liegen würden. Er beklagte, dass die Regierung die Forderung des Seniorenbundes nach einer Anhebung des Richtsatzes für allein stehende Ausgleichszulagenbezieher auf 670 Euro abgelehnt habe.

Kritik übte Knafl auch an der geplanten Abrundung der Inflationsrate von 1,53 auf 1,5 Prozent. Er erinnerte daran, dass 1999 im "Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung" die Armutsgefährdungsschwelle mit rund 670 Euro festgestellt worden sei und der nachfolgende "Nationale Aktionsplan zur sozialen Eingliederung 2003-2005" die Armutsgrenze bereits mit 692 Euro festlegt habe. Dazu kämen noch die in jüngster Zeit stark gestiegenen Preise für Brennstoffe, Grundnahrungsmittel, Medikamente. Dies alles führe dazu, dass viele allein stehende Pensionisten weiterhin unter der Armutsgrenze leben müssten.

Knafl: "Ich bin enttäuscht, dass die im 'Bündnis für Österreichs Senioren' im Jahre 2002 abgegebene Zusage, wonach die Richtsätze der Ausgleichszulagenempfänger auf die jeweilige Armutsgefährdungsschwelle angehoben werden sollen, auf Grund finanzieller Engpässe beim Bundesbudget nicht eingehalten wird. Der Österreichische Seniorenbund ist daher derzeit nicht in der Lage, der Pensionsanpassung 2005 zuzustimmen."

(APA)