Leipzig - Das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüft am kommenden Donnerstag das Verbot des Aachener Spendensammelvereins Al-Aksa. Der Prozess wird nach Gerichtsangaben von erhöhten Sicherheitsmaßnahmen begleitet. Innenminister Otto Schily (SPD) hatte die Organisation wegen Unterstützung der palästinensischen Hamas-Terroristen untersagt. Der Verein wies die Vorwürfe zurück und zog vor das Bundesgericht. Dort erzielte er im Juli 2003 einen Teilerfolg: Das Gericht gewährte ihm im Eilverfahren vorläufigen Rechtsschutz.

Der zuständige 6. Senat forderte das Bundesministerium auf, weitere Unterlagen vorzulegen. Insbesondere bei der Frage nach der Verwendung der Spendengelder sahen die Richter noch Klärungsbedarf. Es sei darzulegen, ob das Geld für bestimmte Organisationen des sozialen Netzwerkes der Hamas tatsächlich als Unterstützung von Gewaltaktionen zu bewerten seien.

Verbot vorerst außer Kraft

Aus Sicht des Gerichts bestand kein Anhaltspunkt dafür, dass die Aktivitäten des Al-Aksa-Vereins negative Auswirkungen auf die Sicherheitslage in Deutschland haben könnte. Weil ein Urteil nicht absehbar war, setzte es das Verbot zunächst außer Kraft und gewährte dem Verein unter strengen Auflagen das Einsammeln weiterer Spenden.

Nach Schilys Auffassung ist Al-Aksa ein so genannter Ausländerverein. Dies erleichtere das Verbotsverfahren, argumentiert seine Behörde. Nach Meinung der Leipziger Richter ist dies jedoch eine Kernfragen des Verfahrens. Ob noch am Tag der mündlichen Verhandlung ein Urteil fällt, ist offen. Das Gericht ist als einzige Instanz für das Verfahren zuständig. (APA/dpa)