Leipzig - Das deutsche Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig überprüft am kommenden Donnerstag das Verbot des Aachener
Spendensammelvereins Al-Aksa. Der Prozess wird nach Gerichtsangaben
von erhöhten Sicherheitsmaßnahmen begleitet. Innenminister Otto
Schily (SPD) hatte die Organisation wegen Unterstützung der
palästinensischen Hamas-Terroristen untersagt. Der Verein wies die
Vorwürfe zurück und zog vor das Bundesgericht. Dort erzielte er im
Juli 2003 einen Teilerfolg: Das Gericht gewährte ihm im Eilverfahren
vorläufigen Rechtsschutz.
Der zuständige 6. Senat forderte das Bundesministerium auf,
weitere Unterlagen vorzulegen. Insbesondere bei der Frage nach der
Verwendung der Spendengelder sahen die Richter noch Klärungsbedarf.
Es sei darzulegen, ob das Geld für bestimmte Organisationen des
sozialen Netzwerkes der Hamas tatsächlich als Unterstützung von
Gewaltaktionen zu bewerten seien.
Verbot vorerst außer Kraft
Aus Sicht des Gerichts bestand kein Anhaltspunkt dafür, dass die
Aktivitäten des Al-Aksa-Vereins negative Auswirkungen auf die
Sicherheitslage in Deutschland haben könnte. Weil ein Urteil nicht
absehbar war, setzte es das Verbot zunächst außer Kraft und gewährte
dem Verein unter strengen Auflagen das Einsammeln weiterer Spenden.
Nach Schilys Auffassung ist Al-Aksa ein so genannter
Ausländerverein. Dies erleichtere das Verbotsverfahren, argumentiert
seine Behörde. Nach Meinung der Leipziger Richter ist dies jedoch
eine Kernfragen des Verfahrens. Ob noch am Tag der mündlichen
Verhandlung ein Urteil fällt, ist offen. Das Gericht ist als einzige
Instanz für das Verfahren zuständig. (APA/dpa)