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Foto: Reuters
Am 3. Dezember 2004 tagt der Wirtschaftsausschuss des Parlaments, um das Patentgesetz abzuändern. Im Zuge dieser Sitzung könnte auch die Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie diskutiert werden. Bereits im Juli 2003 hat die Europäische Kommission beim Europäischen Gerichtshof ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich und sieben weitere EU-Mitgliedsstaaten eingeleitet, die die Richtlinie aus dem Jahr 1998 noch nicht umgesetzt haben. Anstatt die umstrittene Richtlinie umzusetzen, sollte sich die österreichische Regierung lieber für eine Neuverhandlung auf Europaebene einsetzen.

Die Mär von der Standortsicherung

In dem Bestreben, Europa zum "dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt" zu machen, misst die Europäische Union der Biotechnologie für den Wirtschaftsstandort Europa eine bedeutende Rolle bei. Patente auf Leben sollen jenen Unternehmen, die diese Technologie vorantreiben, entsprechende Forschungsanreize bieten. Vergessen wird dabei jedoch, dass Leben nicht erfunden, sondern höchstens entdeckt werden kann. Die herrschende Patentpraxis begünstigt vor allem einige wenige multinationale Konzerne, denen großzügige Patente auf die Bausteine des Lebens erteilt werden. Die Erteilung dieser Patente ermöglicht ihnen entscheidende Wettbewerbsvorteile gegenüber klein- und mittelständischen Unternehmen. Die erteilten Patente dienen ihnen als Instrument, ihre Mitbewerber von der Forschung auszuschließen und vom Markt zu verdrängen.

Diese Entwicklung begünstigt die Entstehung von Monopolen im Bereich der Ernährung und der medizinischen Versorgung. Die zahlreichen Fusionen von multinationalen Konzernen in den vergangenen Jahren sollten uns gelehrt haben, dass diese Konzentrationsprozesse nicht zu mehr Arbeitsplätzen und Wohlstand führen. Während klein- und mittelständische Unternehmen, die das Rückgrat unserer Wirtschaft darstellen, ums Überleben kämpfen, gibt man Konzernen mit Patenten auf Leben ein Instrument, das ihnen ermöglicht, die Lebensgrundlagen der Bevölkerung weltweit zu kontrollieren - und damit die Macht, noch mehr Druck auf die Politik der Nationalstaaten ausüben zu können.

Wissensgesellschaft ohne Zugang zu Wissen?

Allseits wird betont, dass wir in einer Wissensgesellschaft leben und dass dieses Wissen die Basis unserer wirtschaftlichen Tätigkeit sein soll. Allerdings wird übersehen, dass der Zugang zur praktischen Verwertung dieses Wissens in einigen Bereichen immer weiter eingeschränkt wird. Auf Europaebene werden beispielsweise Patente nicht nur auf gentechnisch veränderte Pflanzen, sondern auch auf herkömmliche Pflanzen erteilt. Was nützt es, wenn wir in Büchern nachlesen können, wie wir eine gentechnische Veränderung an einer Kartoffel vornehmen können, es uns andererseits aber gesetzlich verboten wird, eine herkömmliche Kartoffel zur Züchtung zu verwenden?

Die praktische Anwendung unseres reichen theoretischen Wissensschatzes wird uns in Zukunft nur noch innerhalb eines klar definierten Rahmens – nämlich als Handlanger von multinationalen Konzernen – möglich sein. Das ganze Ausmaß der Problematik wird von der Bevölkerung in den westlichen Industrieländern nur zögernd wahrgenommen. Auch wenn diese neu geschaffenen Abhängigkeiten für die Entwicklungsländer viel unmittelbarer spürbar sein werden, sollte man sich auch hierzulande vergegenwärtigen, dass durch Patente auf Leben die Ernährungssicherheit und -souveränität sowie das Recht auf medizinische Versorgung gefährdet werden.

Plattform gegen Biopatente

Menschen aus aller Welt engagieren sich aus guten Gründen gegen die Patentierung von Leben. In Österreich hat sich gegen die Umsetzung der EU-Richtlinie die "Plattform gegen Biopatente" formiert. Über 120 österreichische Organisationen unterstützen den Appell an Bundesregierung und Parlament, keine Patente auf Leben zu erteilen. Engagierte Personen, die Protestmails an ihre Abgeordneten schreiben wollen, haben jetzt dazu Gelegenheit: www.attac.at/genattac .