New York - Ein US-Bundesrichter hat eine Entschädigungsklage von Opfern des südafrikanischen Apartheidsregimes gegen internationale Unternehmen abgewiesen. Als Begründung nannte Bundesrichter John Prizzo am Dienstag in New York einen Mangel an Beweisen. Es sei zwar unbestritten, dass während des Apartheidsregimes "abscheuliche" Taten begangen worden seien und dass die Entscheidung der Unternehmen, mit der südafrikanischen Regierung Geschäfte zu machen "moralisch zweifelhaft" gewesen seien, sagte Prizzo. Es sei jedoch Aufgabe des Gerichts, Gesetze anzuwenden und nicht, "ein moralisches Ideal" durchzusetzen. Mit ihrer Sammelklage wollten die Kläger im Namen von Millionen Apartheid-Opfern Schadenersatz erstreiten.

Zu den rund 30 verklagten Unternehmen zählen Shell, die Citigroup, Credit Suisse, IBM, Barclays, JP Morgan Chase, General Motors und ExxonMobil. Die Ölunternehmen wurden wegen Missachtung internationaler Embargos verklagt. Die Computerfirma IBM wurde beschuldigt, der südafrikanischen Apartheidsregierung die Technologie für ein Überwachungssystem der schwarzen Bevölkerung geliefert zu haben. Mit Hilfe der "Passbooks" wurden die Bewegungen der schwarzen Südafrikaner, ihre Wohnorte und ihre Arbeitsplätze kontrolliert.

Opferanwalt Ed Fagan bezeichnete die richterliche Entscheidung als "diskriminierend". "Ich bin traurig feststellen zu müssen, dass das Gericht nicht anerkennen will, dass die Rechte der Afrikaner auf die gleiche Weise geprüft werden müssen wie dies mit den Holocaust-Opfern getan wurde", sagte Fagan. Der Staranwalt hatte in einem Prozess in den USA Entschädigungszahlungen über 1,25 Milliarden Dollar (rund 930 Millionen Euro) von Schweizer Banken erwirkt, die während der NS-Zeit Konten mit beschlagnahmten jüdischen Guthaben verwaltet hatten. Opfer von Menschenrechtsverletzungen haben die Möglichkeit, in den USA Klage einzureichen, selbst wenn die Verstöße in anderen Staaten begangen wurden. (APA)