Der "Fall Yasemin" verdeutlicht neuerlich die Probleme, die bei internationalen Sorgerechtsstreitigkeiten entstehen können. Ab Jänner soll es für ausländische Elternteile leichter werden, in Österreich zu ihrem Recht zu kommen.

Rund 30-mal pro Jahr müssen sich die heimischen Gerichte mit Fällen befassen, in denen ein Kind von einem Elternteil entweder aus dem Ausland nach Österreich gebracht oder ins Ausland mitgenommen wurde, erzählt Werner Schütz vom Justizministerium.

"An sich gibt es dabei ganz selten Probleme, in vielen Fällen erfolgt eine freiwillige Rückgabe des Kindes", schildert der Leiter der Abteilung "internationales Familienrecht". Auffällig sei allerdings, dass es "immer häufiger wird, dass die Mutter mit dem Kind den Mann verlässt. Ursprünglich war es eher klassisch, dass der Vater das Kind nach der Scheidung mitnimmt."

Zivilrechtliche Angelegenheit

Das "widerrechtliche Verbringen" eines Kindes ins Ausland, wie es juristisch korrekt heißt, ist nach dem heimischen Strafrecht übrigens keine Entführung. "Die wäre es nur, wenn der Entführer nicht verwandt ist", erklärt Schütz.

In anderen Länder, beispielsweise den USA, ist dies nicht so: Dort kann in derartigen Fällen auch Strafanzeige gegen den anderen Elternteil gestellt werden, was unter den Rechtsexperten nicht unumstritten ist. "Eine zivilrechtliche Einigung kann dadurch schwieriger werden, wenn dem Vater oder der Mutter die Verhaftung bei der Rückkehr droht", meint Schütz.

Denn an sich ist der Streit ums gemeinsame Kind eine zivilrechtliche Angelegenheit. Die hier zu Lande künftig leichter werden soll, wie Schütz ankündigt. "Ab 1. Jänner wird es für den ausländischen Elternteil einen kostenlosen Rechtsanwalt geben", erklärt der Beamte. Im Ausland sei dies meist nur im Rahmen der Verfahrenshilfe, also abhängig vom Einkommen, möglich. Selbst zu zahlen sind allerdings die Flugkosten, um das Kind wieder zum Sorgeberechtigten zu bringen. "Wobei es da bei Mittellosen auch Möglichkeiten gibt", meint Schütz. (moe/DER STANDARD; Printausgabe, 1.12.2004)