New York - Die Kommission zur Reform der Vereinten Nationen empfiehlt dem UN-Sicherheitsrat, vor dem Einsatz von Militärgewalt folgende fünf Fragen zu beantworten:

- Ist die Bedrohung "ausreichend eindeutig und schwerwiegend, dass sie den Einsatz militärischer Gewalt rechtfertigt? Geht es im Fall innerer Bedrohungen um Völkermord oder Tötungen im großen Maßstab, um 'ethnische Säuberung' oder schwere Verletzung des humanitären Völkerrechts?"

- "Steht fest, dass das Hauptziel der beabsichtigten Militäraktion ist, die in Frage stehende Bedrohung zu stoppen oder ihr vorzubeugen, unabhängig von anderen Absichten oder Beweggründen?"

- "Sind als Reaktion auf die Bedrohung alle nicht-militärischen Optionen geprüft worden?"

- "Stehen Umfang, vorgesehene Dauer und Stärke des erwogenen Militäraktion im Verhältnis zu der Bedrohung?"

- "Gibt es eine vernünftige Chance für das Gelingen der Militäraktion, so dass deren Folgen nicht schlimmer sind als im Falle der Untätigkeit?"

Die Kommission empfiehlt, dass sich alle Mitgliedstaaten der UNO zu diesen Kriterien bekennen sollen. (APA)