35 Euro
Bis vor kurzem hatte auch T-Mobile 35 Euro verlangt, nach einer von "3" erwirkten einstweiligen Verfügung darf der Betreiber nur mehr die von der Regulierungsbehörde RTR vorgeschlagenen 12 Euro verlangen. Gegen die Mobilkom läuft derzeit ebenfalls ein Verfahren beim Handelsgericht, in diesem Fall auf Initiative von tele.ring.
In der Hand der Betreiber
Die RTR hatte zuletzt gemeint, eine Einigung liege "in der Hand der Betreiber". Sollte es zu keiner Lösung kommen, seien weitere Schritte der Behörde nur noch "eine Frage von Tagen". Im Aufsichtsverfahren, das die Telekom-Control-Kommission (TKK) im Oktober gegen die drei großen Mobilfunkbetreiber Mobilkom Austria, T-Mobile und One wegen Verdachts auf Verletzung des Telekomgesetzes (TKG) gestartet hat, steht noch eine Entscheidung aus. Kommt es zu der erwarteten Einigung unter den Betreibern und mit dem Regulator, ist die Aufsichtsbeschwerde hinfällig. Dauert der Konflikt an und die TKK fällt eine Entscheidung, wird in der Branche wird mit einem jahrelangen Rechtsstreit gerechnet.
Formular
Der Interessensverband der Mobilfunkkunden (IVMK) stellt auf seiner Homepage (www.ivmk.at/mnp.html) ein Formular zur Verfügung, mit dem Wechselkunden eine möglicherweise überhöhte "Fluchtsteuer" zurückfordern könnten, so der Verband. Der IVMK empfiehlt möglichst rasch Einspruch zu erheben, da die Einspruchsfrist meist nach vier Wochen ab Rechnungsdatum bzw. ab Rechnungserhalt (z.B. Mobilkom A1, T-Mobile) abgelaufen sei.
Maximal 29,95 Euro