Die Höhe der "Fluchtsteuer" für die Mitnahme der Handy-Rufnummer bei Wechsel des Anbieters soll diese Woche festgelegt werden. Eine Einigung zwischen den Betreibern und dem Regulator zeichne sich ab, erfuhr die APA aus der heimischen Mobilfunkbranche. Vor eineinhalb Wochen hatte die bisher letzte große Verhandlungsrunde der Chefs der Netzbetreiber stattgefunden, seitdem wird intensiv hinter den Kulissen verhandelt. Die Schwankungsbreite für die "Fluchtsteuer" liegt derzeit zwischen 0 (tele.ring und "3") und 35 Euro (Mobilkom Austria und One). Die künftige Regelung soll einen Betrag in der Nähe von 12 Euro vorsehen, so in die Verhandlungen involvierte Kreise.

35 Euro

Bis vor kurzem hatte auch T-Mobile 35 Euro verlangt, nach einer von "3" erwirkten einstweiligen Verfügung darf der Betreiber nur mehr die von der Regulierungsbehörde RTR vorgeschlagenen 12 Euro verlangen. Gegen die Mobilkom läuft derzeit ebenfalls ein Verfahren beim Handelsgericht, in diesem Fall auf Initiative von tele.ring.

In der Hand der Betreiber

Die RTR hatte zuletzt gemeint, eine Einigung liege "in der Hand der Betreiber". Sollte es zu keiner Lösung kommen, seien weitere Schritte der Behörde nur noch "eine Frage von Tagen". Im Aufsichtsverfahren, das die Telekom-Control-Kommission (TKK) im Oktober gegen die drei großen Mobilfunkbetreiber Mobilkom Austria, T-Mobile und One wegen Verdachts auf Verletzung des Telekomgesetzes (TKG) gestartet hat, steht noch eine Entscheidung aus. Kommt es zu der erwarteten Einigung unter den Betreibern und mit dem Regulator, ist die Aufsichtsbeschwerde hinfällig. Dauert der Konflikt an und die TKK fällt eine Entscheidung, wird in der Branche wird mit einem jahrelangen Rechtsstreit gerechnet.

Formular

Der Interessensverband der Mobilfunkkunden (IVMK) stellt auf seiner Homepage (www.ivmk.at/mnp.html) ein Formular zur Verfügung, mit dem Wechselkunden eine möglicherweise überhöhte "Fluchtsteuer" zurückfordern könnten, so der Verband. Der IVMK empfiehlt möglichst rasch Einspruch zu erheben, da die Einspruchsfrist meist nach vier Wochen ab Rechnungsdatum bzw. ab Rechnungserhalt (z.B. Mobilkom A1, T-Mobile) abgelaufen sei.

Maximal 29,95 Euro

In Deutschland hat der Regulator heute die Höhe der Gebühr für einen wechselwilligen Kunden mit maximal 29,95 Euro festgelegt. Bei unserem Nachbarn wurden von zwei Betreibern bisher beachtliche 116 Euro verlangt. (APA)