Laut Verkehrsstaatssekretär Helmut Kukacka sind es 920 der insgesamt 45.483 Eisenbahner (inklusive Präsenzdienern und Lehrlingen), die keiner dieser neuen Gesellschaften zugeordnet werden sollen. Dass diese 920 in die Frühpensionierung "ausrangiert" werden könnten, bestätigte Kukacka nicht. Sie seien aber überzählig.
Huber dementiert
Bei den ÖBB reagiert man sauer ob dieser Ankündigung, die umgehend als "falsch" klassifiziert wurde. "Es werden alle Mitarbeiter einer Aktiengesellschaft oder Geschäftseinheit zugeordnet", ließ ÖBB-Holding-Chef Martin Huber dem STANDARD ausrichten.
Niemand werde auf der Strecke bleiben, denn das sei laut ÖBB-Gesetz gar nicht möglich. Keiner ÖBB-Tochter zuordenbare Beschäftigte würden nämlich in der "ÖBB-alt" verbleiben und damit automatisch der ÖBB-Bau AG zugeteilt.
Laut einer ÖBB-internen Aufstellung kann es sich bei den von Kukacka genannten "920 nicht zugeteilten Beschäftigten" nur um jene ÖBBler handeln, die sich im so genannten "zeitlichen Ruhestand" befinden. Solche gab es per 1. September 2004 exakt 952, ihr "Nichtstun" ist quasi temporär und wird mit "medizinischen Gründen", also schwerer Krankheit oder Rekonvaleszenz begründet.
Ideale Kandidaten
Diese Mitarbeiter kann das Unternehmen wieder reaktivieren. Ob es dazu angesichts der groß angelegten Personalabbaupläne noch kommen wird, darf bezweifelt werden. Sie wären ideale Kandidaten für die Frühpensionierung nach Paragraf 2 Bundesbahngesetz, spekuliert man in der Bahn. Ob dies noch durchzubringen sei, ist aber offen.
Die von Kukacka am Mittwoch vorgelegte wundersame Personalverminderung von 45.483 (Stand 1. 11. 2004) auf 43.449 (per Ende 2005) entpuppte sich indes als Zahlenspiel: Dafür wurden nämlich 1610 Mitarbeiter des ÖBB-Busses in den Postbus abgespalten, der als ÖBB-Tochter immer noch nicht im Konzernpersonalstand mitgerechnet wird. Die 179 Präsenzdiener und 205 Karenzierten herauszurechnen bezeichnet man in der Eisenbahngewerkschaft allerdings als kühn, denn die kämen ja zurück.
Änderung des Eisenbahnerdienstrechts
Da Frühpensionierungen angesichts der Pensionsharmonisierung undurchführbar erscheinen, die Zahl der überzähligen Eisenbahner laut Regierung mit 12.000 aber immer gleich hoch bleibt, macht Kukacka erneut Druck in Richtung Änderung des Eisenbahnerdienstrechts.
Ohne Gesetzesänderung ist laut Ansicht von Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal nicht einmal eine Arbeitskräfteüberlassung ("Personal-Leasing") möglich. Änderungskündigungen wie bei ASVG-Versicherten seien auch unmöglich.