Ein allfälliger Einsatz österreichischer Kräfte könne jedoch nur mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrats erfolgen und sei von der Übereinstimmung mit den Grundsätzen der UNO-Satzung sowie dem Völkerrecht abhängig zu machen. Zugleich solle die Bundesregierung dafür einzutreten, dass die Europäische Union aus eigenen Kräften in der Lage sein soll, Petersberg-Aufgaben zu erfüllen. Die Strategie der Unterstützung sowohl der zivilen als auch der militärischen Komponente des internationalen Krisenmanagements im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik solle weiterverfolgt werden.
Inland
Sicherheitsrat legt Bedingungen für Auslandseinsätze fest
SPÖ besteht auf UNO-Mandat
Wien - Der Nationale Sicherheitsrat hat Mittwoch Abend
einstimmig die Bedingungen für Auslandseinsätze österreichischer
Soldaten im Rahmen von EU-Beschlüssen festgelegt. Laut einer
Aussendung empfiehlt das Gremium der Bundesregierung, "dahin zu
wirken, dass die Europäische Verfassung so weiter entwickelt wird,
dass eine gemeinsame Außenpolitik auf Basis von
Mehrheitsentscheidungen ermöglicht wird".
Nach Angaben der "ZiB 2" herrscht trotz des einstimmigen
Beschlusses zwischen ÖVP, FPÖ und Grünen einerseits und der SPÖ
andererseits Uneinigkeit hinsichtlich der Notwendigkeit eines Mandats
des UNO-Sicherheitsrates für derartige Einsätze. Während
Nationalratspräsident Andreas Khol (V) ein solches Mandat nicht für
zwingend notwendig hält, sieht SPÖ-Klubobmann Josef Cap sehr wohl
eine solche Notwendigkeit, denn sonst hätte seine Partei den
Empfehlungen des Nationalen Sicherheitsrates nicht zugestimmt. Laut
ZiB 2 können sich dagegen FPÖ-Klubomann Herbert Scheibner aber ebenso
Grünen-Obmann Alexander Van der Bellen einen Einsatz auch ohne
UNO-Mandat vorstellen. (APA)