Neuer IT-KV: Mindestgehälter steigen im Schnitt um 2,26 Prozent
Mindestens 1,98 Prozent, höchsten 2,43 Prozent
Redaktion
Wien - Der neue Kollektivvertrag, gültig ab 1.1.2005, für
die Beschäftigten in der österreichischen IT-Branche steht: Der
Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie (kurz
UBIT) und die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) haben sich
heute auf eine Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter um
mindestens 1,98 Prozent, höchstens aber 2,43 Prozent (abhängig von
der jeweiligen Tätigkeit) geeinigt.
"Wesentlich war uns, ein Signal bei den Berufseinsteigern (1,98
bis 2,02 Prozent der Einstiegsstufe), Lehrlingen (1,97 bis 2,03
Prozent) und Ferialpraktikanten (Mindestgehalt 50 statt bisher 60
Prozent) zu setzen. Damit soll kleinen Unternehmen der Aufbau von
Mitarbeitern ermöglicht werden, um in dieser Zukunftsbranche in
Österreich ein hohes Beschäftigungsniveau zu erreichen" so Johann
Steszgal, Mitverhandler der Arbeitgeberseite.
Der aktuelle Abschluss führt aber nicht automatisch zu einer
Erhöhung der Ist-Löhne, die über dem Kollektivvertrags-Niveau liegen.(APA)
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