London - Eine christliche Privatschule in Großbritannien hat eine Sondergenehmigung zur Wiedereinführung der Prügelstrafe beantragt. Die Züchtigung von Kindern sei Teil ihrer religiösen Überzeugungen, erklärte die Leitung der Christian Fellowship School in Liverpool.

Der Antrag wurde beim Oberhaus eingereicht, dessen fünf Lordrichter die höchste Rechtsinstanz in Großbritannien darstellen. Zwei ranghohe Gerichtsinstanzen hatten die Argumentation der Schule zuvor zurückgewiesen.

Prügelstrafe an Schulen wurde 1996 verboten

Die Prügelstrafe an Schulen wurde in Großbritannien 1996 verboten. Die Liverpooler Schule sieht darin jedoch eine Einschränkung ihres Rechts auf freie Religionsausübung, wie Direktor Philip Williamson erklärte. Sein Anwalt James Dingemans machte geltend, dass es nach britischem Gesetz Eltern gestattet sei, ihre Kinder zu züchtigen. Dieses Recht müssten sie auf Lehrer übertragen können.

Das höchste Appellationsgericht des Landes hatte zuvor erklärt, Lehrer könnten bei Problemen mit Kindern deren Eltern kontaktieren, die dann eine etwaige Bestrafung selbst ausführen könnten.

Prügelstrafe in der Familie noch nicht verboten

Dieses Recht der Eltern auf körperliche Züchtigung hat aber schon im Juni dieses Jahrs den Europarat dazu veranlasst, die britische Regierung zu rügen. Entgegen früheren Zusagen habe sie die Prügelstrafe in der Familie bisher nicht verboten.

Hintergrund für diese Rüge war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom September 1998, in dem Prügel für Kinder als Misshandlung gewertet wurde. Damit gaben die Richter einem damals 13-jährigen Briten Recht, der als Neunjähriger von seinem Stiefvater wiederholt mit einem Stock schwer geschlagen wurde.

"Angemessene" Strafe

Ein britisches Gericht hatte diese Strafe als "angemessen" bezeichnet und den Mann freigesprochen. Dies wertete der Gerichtshof für Menschenrechte als Verstoß gegen das Verbot von Folter und Misshandlung (Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention). (AP, AFP, DER STANDARD Printausgabe 3.12.2004)