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Die Obersten Richter befanden die Stichwahl für teilweise ungültig.

AP Photo/Ivan Sekretarev
Kiew - Das Oberste Gericht der Ukraine hat der Klage der Opposition wegen Fälschungen bei der Stichwahl um das Präsidentenamt teilweise stattgegeben. Das entschieden die Richter am Freitag in Kiew, wie die Nachrichtenagentur Interfax meldete.

Das Gericht hatte sich mit den Beschwerden der Opposition zur Stichwahl um das Präsidentenamt beschäftigt. Die Wahlkommission hatte anfänglich Ministerpräsident Viktor Janukowitsch zum Sieger erklärt. Oppositionskandidat Viktor Juschtschenko hatte der Regierung aber massiven Wahlbetrug vorgeworfen. Diese Darstellung wurde auch von internationalen Beobachtern bestätigt. Juschtschenko wollte die Stichwahl vom 21. November deshalb für ungültig erklären lassen.

Neue Stichwahl am 26. Dezember

Wie der Oberste Richter Anatolij Jarema am Freitagabend nach fünftägigen Beratungen erklärte, sei eine Wahlwiederholung "drei Wochen nach dem 5. Dezember" notwendig - also am Sonntag, den 26. Dezember. Offenbar soll aber nur die umstrittene Stichwahl vom 21. November zwischen Janukowitsch und Juschtschenko wiederholt werden, die laut der Klage des Oppositionellen Juschtschenko von den Behörden gefälscht worden sei. Tausende Demonstranten in der Hauptstadt Kiew begrüßten die Entscheidung mit lautem Jubel.

Mit diesem richterlichen Spruch setzte sich die Opposition vor Gericht weitgehend durch. Die Richter lehnten aber den Antrag ab, Juschtschenko schon wegen seines knappen Vorsprungs im ersten Wahlgang zum gewählten Präsidenten zu erklären. Gegner in der Neuauflage der Stichwahl wird wieder Ministerpräsident Janukowitsch sein. (APA/dpa/Reuters)