New York - Der amerikanische Anwalt Ed Fagan hat nach der ersten Abweisung der Apartheid-Klagen bereits neue rechtliche Schritte gegen internationale Konzerne eingeleitet, die sich an der südafrikanischen Rassentrennung bereichert haben sollen. Fagan sagte der Nachrichtenagentur sda am Donnerstag (Ortszeit) in New York, in der schon seit längerem anhängigen Klage werde den Konzernen vorgeworfen, sich unmittelbar am Genozid in Südafrika beteiligt zu haben.

Er habe "eine Reihe von spezifischen Fällen, in denen sich die Firmenmitarbeiter selber oder von der Firma angestellte Polizei am Unrecht beteiligt haben", sagte Fagan. Die Klage sei vor Richter John Sprizzo liegen geblieben, bis dieser einen Entscheid über die früher eingereichten Apartheid-Klagen gefällt habe. Sprizzo hatte jene Klagen am Montag abgewiesen. In einem Brief fordert Fagan am Freitag den Richter auf, nun die "Genozid-Klage" zu behandeln. Sie beantworte viele der Fragen, die der Richter im Bezug auf die früheren Klagen aufgeworfen habe, sagte der Anwalt. Unter den beklagten Konzernen befinden sich auch die Schweizer Großbanken UBS und Credit Suisse.

30 Unternehmen betroffen

Die abgewiesenen Klagen hatten sich gegen rund 30 Unternehmen gerichtet, darunter Shell, die Citigroup, Credit Suisse, IBM, Barclays, JP Morgan Chase, General Motors und ExxonMobil. Die Ölunternehmen wurden wegen Missachtung internationaler Embargos verklagt. Die Computerfirma IBM wurde beschuldigt, der südafrikanischen Apartheidsregierung die Technologie für ein Überwachungssystem der schwarzen Bevölkerung geliefert zu haben.

Fagan bezeichnete die richterliche Entscheidung als "diskriminierend". "Ich bin traurig feststellen zu müssen, dass das Gericht nicht anerkennen will, dass die Rechte der Afrikaner auf die gleiche Weise geprüft werden müssen wie dies mit den Holocaust-Opfern getan wurde", sagte er. Der Staranwalt hatte in einem Prozess in den USA Entschädigungszahlungen über 1,25 Milliarden Dollar (rund 930 Millionen Euro) von Schweizer Banken erwirkt, die während der NS-Zeit Konten mit beschlagnahmten jüdischen Guthaben verwaltet hatten. Opfer von Menschenrechtsverletzungen haben die Möglichkeit, in den USA Klage einzureichen, selbst wenn die Verstöße in anderen Staaten begangen wurden.(APA/sda)