New York - Der amerikanische Anwalt Ed Fagan hat
nach der ersten Abweisung der Apartheid-Klagen bereits neue
rechtliche Schritte gegen internationale Konzerne eingeleitet, die
sich an der südafrikanischen Rassentrennung bereichert haben sollen.
Fagan sagte der Nachrichtenagentur sda am Donnerstag (Ortszeit) in
New York, in der schon seit längerem anhängigen Klage werde den
Konzernen vorgeworfen, sich unmittelbar am Genozid in Südafrika
beteiligt zu haben.
Er habe "eine Reihe von spezifischen Fällen, in denen sich die
Firmenmitarbeiter selber oder von der Firma angestellte Polizei am
Unrecht beteiligt haben", sagte Fagan. Die Klage sei vor Richter John
Sprizzo liegen geblieben, bis dieser einen Entscheid über die früher
eingereichten Apartheid-Klagen gefällt habe. Sprizzo hatte jene
Klagen am Montag abgewiesen. In einem Brief fordert Fagan am Freitag
den Richter auf, nun die "Genozid-Klage" zu behandeln. Sie beantworte
viele der Fragen, die der Richter im Bezug auf die früheren Klagen
aufgeworfen habe, sagte der Anwalt. Unter den beklagten Konzernen
befinden sich auch die Schweizer Großbanken UBS und Credit Suisse.
30 Unternehmen betroffen
Die abgewiesenen Klagen hatten sich gegen rund 30 Unternehmen
gerichtet, darunter Shell, die Citigroup, Credit Suisse, IBM,
Barclays, JP Morgan Chase, General Motors und ExxonMobil. Die
Ölunternehmen wurden wegen Missachtung internationaler Embargos
verklagt. Die Computerfirma IBM wurde beschuldigt, der
südafrikanischen Apartheidsregierung die Technologie für ein
Überwachungssystem der schwarzen Bevölkerung geliefert zu haben.
Fagan bezeichnete die richterliche Entscheidung als
"diskriminierend". "Ich bin traurig feststellen zu müssen, dass das
Gericht nicht anerkennen will, dass die Rechte der Afrikaner auf die
gleiche Weise geprüft werden müssen wie dies mit den Holocaust-Opfern
getan wurde", sagte er. Der Staranwalt hatte in einem Prozess in den
USA Entschädigungszahlungen über 1,25 Milliarden Dollar (rund 930
Millionen Euro) von Schweizer Banken erwirkt, die während der NS-Zeit
Konten mit beschlagnahmten jüdischen Guthaben verwaltet hatten. Opfer
von Menschenrechtsverletzungen haben die Möglichkeit, in den USA
Klage einzureichen, selbst wenn die Verstöße in anderen Staaten
begangen wurden.(APA/sda)