Der Verfassungsausschuss des Parlaments hat am Freitag die Novelle des Privatradio- und Privatfernsehgesetzes beschlossen. Der Abänderungsantrag des ursprünglichen Initiativantrags passierte den Ausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ, sagte die stellvertretende Ausschuss-Obfrau Ulrike Baumgartner-Gabitzer. Auch der geänderte Antrag enthält eine Übergangsbestimmung, wonach laufende Berufungsverfahren bereits nach der neuen Gesetzeslage zu behandeln sind. Radio Energy hatte dies als "Anlassgesetzgebung" kritisiert (etat.at berichtete).

Bestimmung über die Kronehit Graz und Welle Salzburg gestrichen

In der Änderung des Privatradiogesetzes, die noch vor Weihnachten vom Nationalrat abgesegnet werden und mit 1. Jänner 2005 in Kraft treten soll, wird jene Bestimmung, über die Kronehit Graz und Welle Salzburg beim Verwaltungsgerichtshof gestolpert waren, schlicht gestrichen. Zugleich wird festgehalten, dass anhängige Berufungsverfahren – also auch die der beiden genannten Sender – zwar auf Basis des alten Gesetzes zu führen sind, der künftig gestrichene Satz aber davon ausgenommen wird. In den Erläuterungen wird ausgeführt, dass die nun aufgehobene Bestimmung – es geht um gesellschaftsrechtliche Voraussetzungen der Privatrundfunkveranstalter – in der Praxis nicht nötig ist. Im Privatfernsehgesetz wird der Satz ebenfalls ersatzlos gestrichen, Übergangsregelung wurde keine getroffen.

Lizenzen aberkannt

Der VwGH hatte im November in zwei Erkenntnissen Kronehit Graz und Welle Salzburg die Rechtskraft ihrer Privatradio-Lizenzen aberkannt: Die Beschwerdeführer, darunter Radio Energy, hatten moniert, dass die beiden Veranstalter zwischen Lizenzantragstellung und Entscheidung des Bundeskommunikationssenats über die Lizenzen ihre Gesellschaftsverträge unzulässig verändert hätten. Konkret ging es darum, dass in den Verträgen zunächst ein vorgeschriebener Passus fehlte, wonach Anteile nur mit Zustimmung aller Gesellschafter verkauft werden dürfen. Eben dieser Passus wird mit den Novellen nun gänzlich gestrichen und auch bei den Verfahren in Graz und Salzburg nicht mehr zur Anwendung kommen. (APA)