Das deutsche Gesetz sieht vor, dass Patente auf menschliche Gene nur im Zusammenhang mit bestimmten Funktionen und Anwendungen zulässig sind. Menschliche Keimzellen sind grundsätzlich nicht patentierbar. Nach der EU-Richtlinie von 1998 würde es ausreichen, eine einzige der möglicherweise tausenden Funktionen eines Gens anzugeben, um ein Patent auf das gesamte Gen zu bekommen. Dies ist in Deutschland nun nicht mehr möglich.
Einschränkungen
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Reinhard Loske, begrüßte das Votum des Deutschen Bundestags. Stoffpatente auf menschliche Gene oder Gensequenzen würden klar eingeschränkt, erklärte Loske in Berlin. Zugleich verwies er auf einen begleitenden Antrag der Koalitionsfraktionen an die Bundesregierung, wonach diese sich bei der EU-Kommission für eine Überarbeitung der europäischen Richtlinie einsetzen solle. Auch der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Norbert Röttgen, begrüßte das Votum, das Rechtssicherheit für Forschung und Wirtschaft schaffe.