Hamburg - Unregelmäßigkeiten bei Wahlen gibt es immer wieder, dass Gerichte Urnengänge aber komplett für ungültig erklären, ist eher selten:

Parallelen zur Situation in der Ukraine gibt es derzeit in der von Georgien abgespaltenen Teilrepublik Abchasien. Hier ist die Lage gespannt, seit das Oberste Gericht in Suchumi am 29. Oktober nach mehrwöchiger Hängepartie unter dem Druck der Straße die Präsidentenwahl annullierte und Neuwahlen ausrief. Der Richterspruch gilt als Niederlage Moskaus, das sich eindeutig auf die Seite des früheren Ministerpräsidenten Raul Chadschimba gestellt hatte. Am Vortag der Annullierung hatten die Richter den Oppositionskandidaten Sergej Bagapsch zum Sieger der Wahl vom 3. Oktober erklärt. Beide Kontrahenten hatten massive Wahlfälschungen beklagt.

Vor vier Jahren bedeutete eine Entscheidung des Verfassungsgerichts in Belgrad das Ende der Ära des jugoslawischen Staatschefs Slobodan Milosevic. Die Richter erklärten die Präsidentenwahl vom 24. September 2000 nach zehntägigen Unruhen für ungültig. Sie folgten damit am 4. Oktober einer Beschwerde des Oppositionskandidaten Vojislav Kostunica über Betrügereien bei der Auszählung. Internationale Beobachter hatte Milosevic nicht zugelassen. Hunderttausende Demonstranten zwangen ihn am 5. Oktober zum Rücktritt. (APA/dpa)