Bern - Der Schweizerische Bundesrat hat ein neues Universitätsförderungsgesetz in Kraft gesetzt. Nun kann die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) daran gehen, die Zahl der Professorinnen (derzeitiger Anteil sechs bis sieben Prozent) zu verdoppeln und den Frauenanteil an den Hochschulen von derzeit 33 auf 40 Prozent zu erhöhen. Das neue Gesetz und die dazugehörige Verordnung gelten ab dem 1. April. Im Spannungsfeld zwischen Wettbewerb der Hochschulen untereinander und der Kooperation miteinander dient es als Grundlage für eine gesamtschweizerisch koordinierte Hochschulpolitik. Mit der neuen Regelung erhält die Universitätskonferenz als gemeinsames Organ von Bund und Kantonen Entscheidungskompetenzen. Sie kann Studienrichtzeiten, Studiengänge und Studienabschlüsse reglementieren und Qualitätsstandards erlassen. Die Universitätskonferenz setzt sich aus zwei Vertretern des Bundes, je einem Vertreter der Universitätskantone Zürich, Bern, Freiburg, Basel-Stadt, St. Gallen, Waadt, Neuenburg und Genf und zwei Vertretern der Nichtuniversitäts-Kantone zusammen. (APA/sda)