Bregenz - „Handlungsmöglichkeiten“ und „Argumentationsgrundlagen“ sollte, so Landesrätin Eva Maria Waibel (VP) der druckfrische „Vorarlberger Frauensituationsbericht“ liefern. Wenige Tage nach der Präsentation wird die Studie selbst zum Zankapfel. Manuela Auer, Fraktionschefin der FSG in der Arbeiterkammer wirft der Landesregierung vor, den Bericht in wichtigen Passagen manipuliert zu haben. Redigiert wurden, so Manuela Auer, kritische Aussagen zur Kinderbetreuung und Gleichbehandlung im Landesdienst. Was die AK-Politikerin besonders erzürnt: die Studie wurde von Arbeiterkammer, ÖGB und Landes-Frauenreferat gemeinsam herausgegeben und finanziert. Über die Korrekturen wurden die Partnerinnen aber nicht informiert. Frauenreferentin Monika Lindermayr nennt als Begründung dafür „Zeitdruck“. Den Vorwurf der Manipulation weist sie zurück: „Es wurden nur sachliche Korrekturen vorgenommen.“ Studien-Autorin Susanne Feigl bestätigt Interventionen aus dem Landhaus. „Ich habe Änderungen aber nur dort vorgenommen, wo sie mir vertretbar erschienen.“ Die Wiener Publizistin: „Vertuscht wurde nichts, obwohl es solche Wünsche gab.“ Kritische Aussage der Autorin wurde gestrichen Dem Rotstift um Opfer fiel eine kritische Aussage der Autorin über das Vorarlberger Kindergartengesetz, das den Besuch eines Kindergartens erst für Kinder ab vier Jahren ermöglicht. Gestrichen wurde: „Bei diesen Regelungen handelt es sich um politische Entscheidungen, die eine klare Botschaft vermitteln: Die außerfamiläre Betreung von Kindern - und damit auch die Erwerbstätigkeit von müttern mit Kindern dieses Alters - gilt als gesellschatflich unerwünscht.“ Im Landhaus unerwünscht war auch Feigls Zitat aus einer 1991 erschienen Badelt-Studie, die Mankos der Kinderbetreuung aufzeigt. Susanne Feigl relativiert und verweist auf eine jüngere Mikrozensus-Erhebung und eine AK-Studie ähnlichen Inhalts, die im Bericht erwähnt werden: „Meine Ambition war zu zeigen, dass verschiedene Studien zu dem gleichen Ergebnis kommen.“ An der Grundaussage „es hatscht bei der Kinderbetreuung“, ändere sich, so Feigl, nichts. Manuela Auer findet die Korrektur bedauerlich: „Da diskutieren wir seit 20 Jahren über den Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen und dann werden Zahlen und Fakten, die diese Kritik untermauern, einfach unterdrückt.“ Laut Badelt hatten 72 Prozent der Frauen das Mindestalter für den Kindergarteneintritt kritisiert, 60 Prozent die Öffnungszeiten. 86 Prozent nannten den Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen als Grund, keine Arbeit annehmen zu können. Ganztagskindergärten sind in Vorarlberg Mangelware - von 225 Kindergärten bieten lediglich 15 Betreuung über Mittag an. In ländlichen Gemeinden ist immer noch „Schichtbetrieb“ üblich. Das heißt: eine Woche kann das Kind am Nachmittag in den Kindergarten, die nächste Woche am Vormittag. Traditionelle Rollen- und Arbeitsteilung in Vorlarlberg stärker als im Österreichvergleich Der Situationsbericht zeigt deutlich auf, dass Frauen und Männer in Vorarlberg im Österreichvergleich stärker an traditioneller Rollen- und Arbeitsteilung festhalten. So kommen auf 35.600 Hausfrauen nur 500 Hausmänner, auf 4.202 Mütter in Karenz ganze 27 Väter. Halbe-Halbe spielt sich in Vorarlbergs Haushalten nicht. 74 Prozent der verheirateten Männer (Österreich: 62 %) beteiligen sich nicht an der Hausarbeit. Die Einkommensunterschiede sind im Wohlstands-Bundesland gravierender als in anderen Bundesländern und machen im Durchschnitt fast 10.000 Schilling pro Monat aus. Vorarlberg hat den größten Anteil an geringfügig Beschäftigten (8,5 Prozent). 74 Prozent davon sind Frauen. Die Teilzeitquote der Frauen beträgt 29,5 Prozent und liegt über der österreichweiten. „Horrend“ ist, so Susanne Feigl, die Ungleichbehandlung im öffentlichen Dienst: 63 % der Männer sind pragmatisiert, aber nur sieben Prozent der Frauen. Domäne der Frauen sind die unteren Verwendungsgruppen. Frauensache sind auch die Volksschulen. 80 Prozent der Lehrpersonen sind weiblich. Aber: 80 Prozent der Direktorsposten sind fest in Männerhand. Susanne Feigls Hinweis, dass das Fehlen eines Landes-Gleichbehandlungsgesetzes nicht EU-konform sei, wurde aus der Studie genommen. Feigl: „Ich wurde darauf hingewiesen, dass die Landesjuristen nicht dieser Meinung sind.“ Jutta Berger