Kiew - Der noch amtierende ukrainische Präsident Leonid Kutschma hat sich dem Urteil des Obersten Gerichts über eine Wiederholung der Stichwahl gefügt. "Das Oberste Gericht hat ein solches Urteil gefällt, es muss befolgt werden", sagte Kutschma am Montag in seiner Residenz außerhalb von Kiew. Das Oberste Gericht hatte die Stichwahl vom 21. November wegen massiver Fälschungen für ungültig erklärt und eine Wiederholung für den 26. Dezember angeordnet.

Zugleich wies Kutschma aber Forderungen der Opposition nach einer Wahlrechtsreform zurück. Ein entsprechender Vorstoß war im Kiewer Parlament Ende der Vorwoche gescheitert. Die Opposition macht Mängel im Wahlrecht, die es erlauben, seine Stimme mehrmals abzugeben, für die massiven Unregelmäßigkeiten bei der Stichwahl verantwortlich.

Oppositionsführer und Präsidentschaftskandidat Viktor Juschtschenko hatte am Sonntagabend eine für die Abhaltung des Urnengangs erforderliche Änderung des Wahlgesetzes bis Mittwoch verlangt. Eine spätere Verabschiedung der im Parlament strittigen Änderung hätte "keinen Sinn", weil sie dann für die Präsidentschaftswahl am 26. Dezember zu spät käme, sagte Juschtschenko vor zehntausenden demonstrierenden Anhängern in Kiew. Die Änderung im Wahlrecht, die für einen fairen Ablauf sorgen soll, war am Samstag im Parlament an unterschiedlichen Auffassungen von Regierung und Opposition gescheitert.

Die Wahlkommission hatte den amtierenden Regierungschef Viktor Janukowitsch zunächst zum Sieger der Präsidentschaftsstichwahl erklärt. Nach Massenprotesten der Opposition entschied das Oberste Gericht jedoch, dass der Urnengang wegen Wahlfälschungen wiederholt werden müsse. (APA/dpa/Reuters)