Wien - Im Streit um die Rechtmäßigkeit des fliegenden Wechsels der Bank Austria Creditanstalt (BA-CA) vom Sparkassen- in den Banken-Kollektivvertrag wurde ursprünglich für Montag eine Entscheidung des Bundeseinigungsamts erwartet. Wie die APA am Nachmittag aus mehreren Quellen erfuhr, hat der neunköpfige Senat seine Beratungen auf den 13. Dezember vertagt.

Ein konkreter Grund für die Vertagung auf kommenden Montag war zunächst nicht zu erfahren. In der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) geht man allerdings davon aus, dass die Senatsmitglieder nach der eineinhalbstündigen Anhörungsphase mit der Diskussion nicht fertig geworden sind. Der Senat des Bundeseinigungsamts, im Wirtschaftsministerium angesiedelt, ist mit Vertretern der Sozialpartner beschickt.

Satzungsantrag

Wie berichtet ist am Montag der Senat in Sachen BA-CA-KV zusammengetreten, um über den Satzungsantrag der GPA zu entscheiden. Stimmt der Senat dem Antrag zu, würde der Sparkassen-KV für die HypoVereinsbank-Tochter weiter gelten. Der BA-CA-Vorstand hatte am 12. Oktober ohne Einbindung des Betriebsrats einen KV-Wechsel vom teuren Sparkassen- in den billigeren Banken-KV erklärt.

Juristen hatten es zuletzt für möglich gehalten, dass das Bundeseinigungsamt gar keine Entscheidung trifft, sondern sich für unzuständig erklärt: Gesatzt werden könne nämlich nur, wenn es in einem Bereich gar keinen Kollektivvertrag gibt. Für die BA-CA gibt es jedoch einen KV, entweder den Sparkassen- oder den Banken-KV. Welcher, werden dann womöglich die Gerichte klären müssen. (APA)