Leipzig - Die Abschiebung von Islamistenführer Metin Kaplan aus Deutschland in die Türkei war rechtmäßig. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Dienstag, dem 52-Jährigen sei kein Abschiebungsschutz zugestanden. Das Rechtssystem in der Türkei biete ihm Möglichkeit, sich gegen mögliche Menschenrechtsverletzungen zu wehren. Damit blieb die Klage des selbst ernannten "Kalifen von Köln" erfolglos.

Kaplans Asyl-Berechtigung war 2001 widerrufen worden, nachdem er wegen Aufruf zur Ermordung eines Rivalen zu vier Jahren Haft verurteilt worden war. Kaplan legte Revision ein gegen den Widerruf. Während des Verfahrens erklärte das Verwaltungsgericht Köln die Abschiebung für rechtens. Am 12. Oktober wurde Kaplan abgeschoben.

Prozess wegen Hochverrates

Derzeit befindet er sich in Istanbul in Haft. Die Türkei will ihm wegen Hochverrats den Prozess machen. Er soll die Errichtung eines islamistischen Kalifatsstaates angestrebt haben. Kaplan-Anhänger sollen ein Attentat gegen die heutige Staatsführung geplant haben. In Deutschland wurde Kaplans "Kalifatsstaat" 2001 verboten.

Am Dienstag ging es um die Frage, ob Kaplan ein Abschiebungsschutz zugestanden hätte, weil ihm in der Türkei ein unfaires Strafverfahren oder Folter drohen. Damit prüften die Bundesrichter auch, wie das Rechtssystem der Türkei zu bewerten ist und ob sich Ankara an die selbst unterzeichnete Europäische Menschenrechtskonvention hält.

In der Verhandlung nannte Kaplans Anwältin die Aktion rechtlich zweifelhaft. Sie befürchte, dass Kaplan die Verletzung der Menschenrechte drohen. Der Vertreter der deutschen Regierung sagte, Verstöße gebe es immer wieder, auch in anderen Ländern. Dies könne nicht dazu führen, dass generell nicht mehr abgeschoben werden dürfe. (APA/dpa)