Wien - Der Streit um die so genannte "Trinkgeldsteuer" in der Gastronomie nimmt kein Ende. Im Gegenteil: Nachdem die von Finanzminister Karl- Heinz Grasser geplante pauschale Versteuerung von Trinkgeldern die Tourismusbranche unisono auf die Barrikaden getrieben hatte, machen sich nun auch andere "trinkgeldübliche" Dienstleister ernsthaft Sorgen. Die konkrete Befürchtung: Der Streit mit den Touristikern über die Trinkgeldbesteuerung bei Kreditkartenrechnungen könnte nur ein Probegalopp sein und Grasser auch bei Friseuren, Kosmetikern oder Installateuren mitkassiert.

Finanzstaatssekretär Alfred Finz sprach diese Woche vom Ziel, "in Abstimmung mit der Sozialversicherung eine einheitliche Behandlung von Trinkgeldern in bar oder in Form von Kreditkartenzahlungen einzuführen."

Fronten verhärtet

In der Auseinandersetzung mit den Touristikern sind die Fronten jedenfalls auch nach einem Gipfeltreffen am Dienstagnachmittag zwischen Experten des Finanzministeriums, der Wirtschaftskammer (WKÖ) und der Gewerkschaft weiter verhärtet. Rudolf Kaske, Chef der Gastgewerbegewerkschaft, begründet dies kurz nach dem Treffen im STANDARD-Gespräch unter anderem damit, dass "die Finanz auch auf Trinkgeld in bar eine Pauschale einheben will". Bisher war kolportiert worden, dass dies "nur" bei Trinkgeld, das über Kreditkarte entrichtet wird, geplant sei.

Gegen diese "Regelung mit Hausverstand" wehren sich auch Wirte und Hoteliers vehement. Thomas Wolf, Geschäftsführer des WKÖ- Gastronomieverbandes, hält die Ansicht der Finanz, dass Trinkgeld eine Leistung aus dem Dienstverhältnis und daher zu versteuern sei, schlichtweg für "falsch und gesetzeswidrig". Nachdem die Steuerbehörde vor Kurzem bei Prüfungen von Betrieben in Wien und in der Steiermark entsprechende Lohnsteuernachzahlungen gefordert hatte, will die WKÖ den Betroffenen nun vor dem unabhängigen Finanzsenat und vor dem Verwaltungsgerichtshof juristische Rückendeckung geben.

Generell hoffen Arbeitgeber und Gewerkschaft aber immer noch auf eine "saubere Lösung wie in Deutschland". Dort wird Trinkgeld als freiwillige Leistung und damit als abgabenfrei eingestuft. In Österreich müssen Trinkgelder derzeit ab 730 Euro pro Jahr versteuert werden. Laut aktuellen Berechnungen bekommt ein Kellner in einem urbanen Szenelokalen, wo das Zusatzcash reichlicher als anderswo fließen, im Schnitt rund 70 Euro/ Monat. (Monika Bachhofer, Der Standard, Printausgabe, 09.12.2004)