Wien - Das geplante Gesetz gegen Sozialbetrug und Schwarzunternehmer, das am Freitag im Nationalrat beschlossen werden soll, sei "unzulänglich und lückenhaft", kritisiert der Vorsitzende der Gewerkschaft Handel, Transport, Verkehr (HTV), Willibald Steinkellner, am Donnerstag vor Journalisten. Der Gesetzesentwurf weise "gravierende Mängel" auf, so dass das Gesetz in vielen Bereichen wirkungslos sei.

Durch Schwarzarbeit oder das Nichtabführen von Dienstnehmerabgaben werden nicht nur die Beschäftigten um ihnen zustehende Leistungen betrogen, sondern auch Sozialversicherungen und Finanz. Dies sei kein Kavaliersdelikt, sondern Betrug am Staat und an der Gesellschaft, so Steinkellner.

"Zum Schein" korrekt angemeldet

Wie derzeit Abgaben hinterzogen werden, erläutert der Sozialexperte in der Arbeiterkammer (AK), Christoph Klein. Arbeitnehmer werden gar nicht angemeldet oder nur mit deutlich geringerer Bemessungsgrundlage. Im manchen Fällen werden die Arbeitnehmer "zum Schein" korrekt angemeldet, die Sozialversicherungsbeiträge werden aber nicht abgeführt. Dafür werde jetzt mit dem neuen Gesetz zwar ein Strafbestand geschaffen, allerdings wurde der ursprüngliche Entwurf so abgeschwächt, dass es mehr schaden als nützen werde. So werde es künftig bei "tätiger Reue" und der Nachzahlung nicht entrichteter Abgaben keine Sanktion geben.

Derzeit sind 180 ehemalige Zöllner als Kontrollore unterwegs, um Schwarzarbeiter aufzuspüren. Pro Jahr werden rund 800 betroffene Personen aufgegriffen, so Klein. Die durch Schwarzarbeit entgangenen Steuereinnahmen bezifferte der AK-Experte mit rund 1 Mrd. Euro, die Sozialversicherungsbeiträge mit rund 500 Mio. Euro.

Mit dem neuen Gesetz werden konkret zwei neue Tatbestände geschaffen. Fälle betrügerischen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen können bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahres bestraft werden. "Organisierte Schwarzarbeit" mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. (APA)