Wien - Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution hat am
Montag neben den Anträgen der Familie Habsburg auch einen Antrag auf
Rückerstattung von drei Liegenschaften in Allentsteig
(Niederösterreich) abschlägig beschieden. Eine Frau wollte früheren
Besitz ihrer Familie zurück. Bei zwei Liegenschaften sei der frühere
Eigentümer aber keiner Verfolgung gemäß Entschädigungsfondsgesetz
ausgesetzt gewesen. Bei einer Liegenschaft wurde der Eigentümer zwar
verfolgt. Die Enteignung sei aber nicht mit der Verfolgung in
Zusammenhang gestanden. (APA)