Der Nationalrat hat Donnerstag spät Abends eine Novelle zum Privatradio- und Privat-TV-Gesetz beschlossen. Koalition und SPÖ erteilten dem Paket die Zustimmung, die Grünen lehnten es ab, da es sich um eine misslungene Anlassgesetzgebung handle. Die anderen Fraktionen sprachen hingegen von der notwendigen Reparatur eines Formalfehlers. Hintergrund ist ein Urteil des VwGH, der zwei Stationen die Rechtskraft ihrer Lizenen abgesprochen hatte.

Konkret wird mit den Änderungen von Privatradio- und Privat-TV-Gesetz eine Bestimmung über einen notwendigen Passus in den Gesellschafterverträgen von Unternehmen, die sich um eine Sendelizenz bewerben, gestrichen. Kleine Ursache, große Wirkung: Diese Bestimmung hatte den Verwaltungsgerichtshof dazu veranlasst, Kronehit Graz und Welle Salzburg die Rechtskraft ihrer Lizenzen abzusprechen (etat.at berichtete). Es ging darum, dass in den Gesellschafterverträgen zunächst ein vorgeschriebener Passus fehlte, wonach Anteile nur mit Zustimmung aller Gesellschafter verkauft werden dürfen.

Patronanzsenungen künftig nur noch einmal kennzuzeichnen

Diese Voraussetzung gibt es mit den Novellen nun nicht mehr. Zugleich wird festgehalten, dass anhängige Berufungsverfahren - also auch die der beiden genannten Sender - zwar auf Basis des alten Gesetzes zu führen sind, der künftig gestrichene Satz aber davon ausgenommen wird. Diese Übergangsregelung wurde allerdings nur im Privatradiogesetz getroffen.

Zudem wird den heimischen Privatsendern - Radio und TV - mit den Novellen eine kleine Erleichterung beim Sponsoring gewährt: Mussten sie bisher so genannte Patronanzsendungen am Beginn und am Ende mit einem Sponsorhinweis (etwa "Diese Sendung widmet(e) Ihnen...") kennzeichnen, kann nun einer der beiden Hinweise entfallen. (APA)