Wien - Über das Internet besorgte sich ein 37-jähriger Wiener 250.000 bis 300.000 Dateien mit großteils kinderpornografischem Material.

Der Computerspezialist sammelte die Bilder und bot sie auch Gleichgesinnten im Internet an. Dafür wurde der Mann im Wiener Landesgericht zu drei Monaten Haft und einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hielt das für unangemessen: In der Berufungsverhandlung wurden die drei Monate nun in eine Geldbuße von 7.200 Euro umgewandelt.

Behandlung

Mit der "empfindlich hohen Geldstrafe" und der beibehaltenen Bewährungsstrafe sei dem Gesetz genüge getan, begründete der Berufungssenat die Entscheidung. Im schriftlichen Urteil wird vor allem darauf verwiesen, dass der Mann mittlerweile sein "krankhaftes Suchtverhalten" mit Antidepressiva und einer Gesprächstherapie behandeln lässt.

Kritik an Entscheidung

Bei Teilen der Richterschaft stößt diese Entscheidung auf offene Kritik. "Im Interesse der Allgemeinheit wünscht man sich gerade bei Delikten, wo Kinder Leidtragende sind, eine sensiblere Vorgehensweise", meinte Johannes Jilke von der Fachgruppe Strafrecht der Richtervereinigung. "Eine unbedingte Geldstrafe hat natürlich nicht dieselbe abschreckende Wirkung wie das Ersturteil. Es ist mehr als fraglich, ob sich ein potenzieller Täter davon abhalten lässt, Kinderpornos zu beziehen und weiter zu verbreiten", betonte der selbst auf Sexualdelikte spezialisierte Wiener Strafrichter.

US-Behörde gab Hinweise

Auf die Spur des 37-jährigen Wieners war man nach einem Hinweis von US-Behörden gekommen. Bei einer einschlägigen Firma hatte der Mann unter anderem Fotos von missbrauchten Kleinkindern - einige davon noch im Babyalter bezogen und mit seiner Kreditkarte bezahlt. Bei einer Hausdurchsuchung in seiner Favoritner Wohnung konnten Unmengen von Bilddateien sichergestellt werden.

Täter nicht geständig

In seinem Prozess war der Mann trotz der erdrückenden Beweislast nicht geständig: Die Fotos wären über das File-Sharing-Programm ohne sein Wissen und Zutun auf seinem PC gelandet. Drei Sachverständigen-Gutachten widerlegten diese Behauptung. Das Erstgericht hielt in diesem Fall einen unbedingt zu verbüßenden Strafteil für notwendig, "um dem Beschuldigten und der Bevölkerung das soziale Unrecht an den von dieser Branche missbrauchten Kindern vor Augen zu führen". (APA)