"Vorübergehend schon gar nicht", so Öhlinger. Es könnte höchstens verfassungspolitisch problematisch werden, wenn die beiden Ministerien auf Dauer zusammengeführt werden, so der Experte am Freitag.
Zwei Jahre Doppelminister wäre verfassungswidrig
Es sei zulässig, zwei Ministerien zu leiten, doch wenn dies beispielsweise zwei Jahre lang geschehe, dann wäre dies "sicher verfassungswidrig", erklärte der Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Laut Artikel 77 Absatz vier des Bundesverfassungsgesetzes kann ein Minister "ausnahmsweise auch mit der Leitung eines zweiten Bundesministeriums betraut" werden. Zeitlich könne man hier aber beim Begriff ausnahmsweise "keine scharfe Grenze ziehen", so Mayer.
Er verglich die Situation mit der einer einstweiligen Bundesregierung. "Wenn die aus dem Amt scheidet, wird die scheidende Regierung mit der Fortführung der Geschäfte betraut". Und die Bildung der neuen Regierung "kann auch ein halbes Jahr dauern".