Wien - Die am Freitag ausgebrochene Aufregung um die so genannte "Notstandshilfe" für Schauspieler Albert Fortell und seine ebenfalls schauspielernde Frau, Barbara Wussow, scheint unbegründet. Bei genauer Recherche zeigt sich nämlich, dass der zuletzt vor allem einen Hotelchef mimende Fortell zwar im wirklichen Leben wenig von Gewerbe- und Sozialrecht belastet erscheint, jedoch nicht unredlich Geld aus Sozialtöpfen bezogen hat. Auf STANDARD-Anfrage meinen Arbeitsrechtler nämlich: Fortell und Frau scheinen nach Beendigung ihrer Engagements schlichtweg stempeln gegangen zu sein - wie alle unselbstständig Erwerbstätigen, die sich Ansprüche auf Arbeitslose erworben haben.

Dies ist in Österreich generell der Fall, wenn man innerhalb der letzten 24 Monate ein Jahr gearbeitet hat. Dann hat man in der Regel ein Anrecht auf 55 Prozent seines vorjährigen Nettoverdienstes. Nach maximal 52 Wochen Arbeitslosenbezug kann man in Österreich einen Antrag auf Notstandshilfe stellen. Wird dieser vom Arbeitsmarktservice abgesegnet, können 92 Prozent der vorher bezogenen "Arbeitslosen" lukriert werden.

"Verwirrend"

Fortell und Gattin sollen zweimal, einmal fünf und einmal sechs Monate hindurch, tausend bzw. 600 Euro bekommen haben. Trotzdem tritt Fortell für eine "Neuordnung des österreichischen Sozialversicherungs- und Steuersystems bei jenen Berufen ein, wo das Kriterium 'angestellt' nur mehr zum Teil oder gar nicht mehr erfüllt wird." Es sei für die Betroffenen "im Detail verwirrend", einmal für eine TV-Rolle mit zunächst höchsten Abzügen angestellt, dann für eine Lesung Unternehmer oder Freiberufler zu sein.

Abgesehen davon, dass es in Österreich eindeutig geregelt ist, dass sowohl Unternehmer wie auch Freiberufler, wenn sie mehr als 316 Euro pro Monat verdienen, keinen Anspruch auf Unterstützung haben, meint Fortell, dass es sowieso nicht ums Cash, sondern um Versicherungszeiten gegangen sei. Fortell wünscht sich deshalb US-Verhältnisse, wo "jeder Schauspieler eine Firma gründen und sich selbst an eine Filmproduktion vermieten könne". Eine Aussage, die zumindest bei Gewerbeexperten der Wirtschaftskammer Erstaunen auslöst, da Filmproduktion ein freies Gewerbe ist, für das sich jeder einen Gewerbeschein holen kann. Und: Auch ohne Engagements ist der Gewerbeinhaber pensions- und krankenversichert. (Monika Bachhofer, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 11./12.12.2004)