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PDS-Chef Lothar Bisky - ein Extremistenführer?

Foto: AP/Kaestner
Frankfurt am Main - Die postkommunistische PDS ist bis vor Kurzem auf einer Extremistenliste des deutschen Verfassungsschutzes für einbürgerungswillige Ausländer geführt worden. Das Berliner Innenministerium wies inzwischen das Bundesamt für Verfassungsschutz an, die Liste zu ändern. Ministeriumssprecher Dirk Inger erklärte am Samstag auf AP-Anfrage, es handle sich um eine zwischen Bund und Ländern abgestimmte Liste, in die die PDS "auf Antrag eines Bundeslandes" aufgenommen worden sei.

"Nicht zielführend"

Inzwischen habe sich aber ergeben, "dass die Aufnahme inländischer Organisationen auf diese Liste sich als nicht zielführend erwiesen hat. Deshalb hat das Innenministerium das Bundesamt für Verfassungsschutz angewiesen, die Liste zu ändern." Der "Spiegel" berichtete am Samstag im Voraus von einem Protestschreiben des PDS-Vorsitzenden Lothar Bisky an Innenminister Otto Schily wegen der Einstufung seiner Partei als "extremistische Organisation". Die PDS war dem Blatt zufolge neben Terrororganisationen wie Al Kaida, den Taliban oder der Neonazi-Gruppe Blood & Honour aufgeführt worden.

Einbürgerungshindernis

Die Kartei, die mehr als 120 Vereinigungen erfasse, solle einbürgerungswilligen Ausländern vorgelegt werden in der Erwartung, dass sie sich ausdrücklich distanzierten und stattdessen so genannte Loyalitätserklärungen zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung abgäben, berichtete "Der Spiegel". Die Mitgliedschaft in der PDS wäre demnach ein Einbürgerungshindernis, obwohl die Partei in zwei Bundesländern an Regierungen beteiligt ist.

Im Innenministerium sei die Aufnahme der PDS in den Katalog mit ihren Kontakten zur verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK erklärt worden. Kuriose Folge der Einstufung ist dem Blatt zufolge, dass das rheinland-pfälzische Innenministerium die Postkommunisten deshalb zu den "extremistischen Ausländerorganisationen" rechne. (APA/AP)