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In Krems sind die Richter besonders streng, während in Feldkirch (Vorarlberg) und Innsbruck die Chance auf ein vorzeitiges Öffnen der Zellentür höher ist

Foto: APA/dpa/May
Wien - Wie lange man in Österreich hinter Gittern sitzt, hängt nicht nur vom begangenen Verbrechen ab. Sondern auch davon, welches Gericht für eine vorzeitige Entlassung zuständig ist. Denn die regionale Praxis weist eklatante Unterschiede auf.

Die Daten von über 27.000 Haftentlassenen der vergangenen drei Jahre hat Arno Pilgram vom Institut für Rechts-und Kriminalsoziologie ausgewertet. Das bei einer Enquete im Justizministerium präsentierte Ergebnis: In Krems sind die Richter besonders streng, während in Feldkirch (Vorarlberg) und Innsbruck die Chance auf ein vorzeitiges Öffnen der Zellentür höher ist.

Nur fünf Prozent in Krems vorzeitig entlassen

Deutlich wird dies besonders bei Strafen zwischen einem und weniger als drei Jahren. Bundesweit werden im Schnitt ein Drittel der Gefangenen mit dieser Strafe bedingt entlassen. In Feldkirch sind es dagegen 57, in Innsbruck 55,1 Prozent. Krems kommt im Gegensatz dazu nur auf fünf Prozent.

Über die Gründe für die Unterschiede kann Pilgram nur mutmaßen. Ebenso wie die Frage ungeklärt bleibt, welcher Ansatz - Absitzen bis zuletzt oder Entlassung unter Auflagen - für die Gesellschaft vorteilhafter ist. Was der Experte dagegen beziffern kann, ist die Auswirkung auf die Häftlingszahlen. Würde das Feldkircher Modell österreichweit angewandt, könnte man sich rund 600 Plätze im Jahr sparen. Umgekehrt wären ebenso viele Haftplätze zusätzlich nötig, wenn die Kremser Praxis im ganzen Land Schule machen würde. (moe; DER STANDARD, Print-Ausgabe, 13.12.2004)