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Der Streit um das neue ÖH-Gesetz geht juristische Wege. Im Auftrag der Hochschülerschaft der TU-Graz (HTU) untersuchten Rechtsexperten die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. Nach Aussage der HTU sind einige von ihnen der Meinung, dass das Gesetz einer Prüfung durch den VfGH nicht standhalten wird, unter anderem wegen der Möglichkeit zur mehrfachen Stimmabgabe.

Wahlgrundsätze verletzt

So können Studierende, die an mehreren Universitäten inskribiert sind, an jeder Uni ihre Universitätsvertretung wählen. Durch den indirekten Wahlmodus gehen nun deren Stimmen aber mehrfach in die Wahl der Bundesvertretung ein. Diese Tatsache verstößt gegen den demokratischen Grundsatz des gleichen Wahlrechts: Ein Mensch, eine Stimme. Stattdessen würde es eine bis zu 69-fache Wertung einzelner Wähler ermöglichen, so die Meinung der Juristen.

Verfassungsexperte bestätigt

Prof. Christian Brünner, Verfassungsexperte an der Uni Graz hat den Initiativantrag auf Verfassungstauglichkeit geprüft. Brünner sieht das gleiche Wahlrecht in mehrfacher Hinsicht verletzt: "Durch Mehrfachinskription ist es fast ins Belieben des Wahlberechtigen gestellt, sein Stimmgewicht zu mehren".

Noch weitere Mängel

Dieser Mangel sei nur einer von mehreren, die das Gesetz vor dem VfGH zu Fall bringen könnten. Allein durch den Zusammenschluss zu Listenverbänden können sich Gruppen zusätzliche Mandate sichern. Gruppen, die sich nicht auf das "Spiel mit Listenverbänden" einlassen, kommen nicht in den Genuss dieses "zweifelhaften Winkelzuges", so die Befürchtungen. Brünner sieht für eine derartige Unterscheidung keine sachliche Rechtfertigung.

Bis zu 69-faches Stimmgewicht

Weitere Argumente: Bereits 72 Personen könnten durch geschickte Einrichtung von Listenverbänden und Mehrfachwahl zu einem Mandat kommen, während im Regelfall 5000 Wahlberechtigte durch einen Mandatar repräsentiert werden. Das entspricht einem 69-fachen Gewicht dieser Stimmen, so die HTU Graz.

"Fahrlässigkeit"

"Ein Beschluss des Gesetzes in der vorliegenden Form bedeutet demokratiepolitische Fahrlässigkeit", so Matthias Walser vom Vorsitz der Hochschülerschaft an der TU Graz. Die HTU Graz fordert daher eine möglichst rasche Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof, um der ÖH wieder eine sinnvolle, umsetzbare und vor allem verfassungskonforme gesetzliche Grundlage zu geben. (az)