Rom - In Italien ist eine Kampagne zur Abschaffung des neuen Gesetzes über künstliche Befruchtung in die entscheidende Phase getreten. Das Kassationsgericht erklärte fünf Referendumsanträge zur Abschaffung des Gesetzes als gültig. Die Anträge müssen noch das Grüne Licht des Verfassungsgericht erhalten, danach wird die Volksabstimmung zwischen 15. April und 15. Juni ausgeschrieben.

Das Gesetz, eines der restriktivsten Europas, war von einer parteiübergreifenden, katholisch-konservativen Front gegen den erbitterten Widerstand der liberalen Kräfte und vieler Frauen im Parlament verabschiedet worden. Demnach ist die Befruchtung mit Ei- oder Samenzellen, die nicht von dem kinderlosen Paar selbst stammen, verboten. Höchstens drei Eizellen dürfen jeweils im Reagenzglas befruchtet werden. Das Einfrieren von Embryonen ist praktisch verboten ebenso wie Leihmutterschaften.

Verbot für Homosexuelle

Untersagt ist die künstliche Befruchtung von Frauen, die in gleichgeschlechtlichen Beziehungen leben, oder allein stehen oder über 50 Jahre alt sind. Auch die Verwendung von Embryos für wissenschaftliche Forschungen wird verboten. Die strengen Vorschriften haben bereits Hunderte italienische Paare zu Fortpflanzungsmedizinern in die Schweiz und in andere europäische Länder getrieben. "Im vergangenen Jahr hatte ich pro Woche ein oder zwei Paare aus Italien in der Praxis, heute ist es eines pro Tag", sagte der Leiter eines Fertilitätszentrum im Tessin.

Das Gesetz spaltet nicht nur die Regierungskoalition, sondern auch die Opposition. Während die Katholiken der gemäßigten Sammelbewegung "Margherita" das Gesetz im Parlament revidieren wollen, unterstützen die Linksdemokraten und die Anhänger des Gewerkschaftsverbands CGIL die Referendumskampagne der Radikalen. Der Vatikan verteidigt das Gesetz, während der Ex-EU-Kommissionspräsident Romano Prodi vor einer Volksabstimmung über das heikle Thema warnte. (APA)