Leoben - Weil er seine Arbeitskollegin im Juni dieses Jahres mit einer Drahtschlinge erdrosselt hatte, ist ein Steirer am Montag von einem Schwurgericht in Leoben des Mordes und der Störung der Totenruhe für schuldig befunden worden. Er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Angeklagte kündigte Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

"Der Mord geschah auf eine besonders grausame und brutale Art" erklärte Staatsanwalt Thomas Mühlbacher gleich zu Beginn der Verhandlung. Der Angeklagte saß mit gesenktem Kopf da und antwortete nur leise und unter Tränen. Die Tat selbst bestritt er nicht. "Sein Motiv war Hass und Angst, er fürchtete um seine Arbeit", versuchte der Verteidiger die Beweggründe seines Mandanten zu erklären.

Bernhard G. arbeitete zusammen mit seinem späteren Opfer in einer Discothek am Semmering. Am 27. Juni dieses Jahres kam es wieder einmal zu einem Streit zwischen G. und Gerlinde L. (39). Der Beschuldigte stieß die Steirerin zu Boden, worauf ihm diese mit der Polizei und dem Verlust der Arbeit drohte.

Da rastete der 27-Jährige aus und holte von draußen eine Drahtschlinge. Diese legte er der Frau um den Hals und zog zu. Doch als sie zu Boden fiel, war sie keineswegs tot, sondern röchelte noch. Also holte der Angeklagte noch einen zweiten Draht, und diesmal drehte er ihn mit einer Zange zu, so fest es ging. "Wie man einen Zaun befestigt", verglich es die Richterin.

Als Gerlinde L. tot war, lud er die Mutter zweier Kinder in einen Kleinbus und fuhr nach Niederösterreich. Dort legte er die Leiche in einem Waldstück ab und onanierte neben und auf der Toten. Die Frau ließ er liegen, ihre Sachen warf er in einen Bach. Dann fuhr er nach Hause. Später holte die Leiche wieder aus dem Wald und versenkte sie in Schwarzau am Steinfelde bei einem Wehr im Wasser.

Wie sich herausstellte, hatte Bernhard G. nicht nur neben der Toten onaniert, er hatte auch ihre Unterhose eingesteckt und mit nach Hause genommen. Dort fanden die Ermittler in einem Safe zahlreiche Damen- und Kinderunterhosen, die der Beschuldigte irgendwo entwendet hatte. "Seit ich ein Kind bin, habe ich Unterhosen von Frauen gesammelt", schilderte der Angeklagte. Zu seiner Entschuldigung führte der Verteidiger an, G. sei selbst "ein Kind der Inzucht". Außerdem sei er selbst als Kind von seinem Bruder sexuell missbraucht worden.

Die Geschworenen befanden den Angeklagten in allen Punkten für schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA)