Wien - Zur Verkürzung des Zivildienstes ist eine Verfassungsmehrheit im Nationalrat und damit die Zustimmung der SPÖ nötig. Darauf verweist der Fachausschuss Recht der Zivildienstreformkommission in seinem Bericht. Eine Verpflichtung zur Gleichstellung der Zivildienst-Dauer mit jener des Wehrdienstes besteht allerdings nicht. Ein verpflichtender Sozialdienst wird mehrheitlich abgelehnt.

Wörtlich heißt es im Bericht: "Um die Dauer des Zivildienstes zu ändern, wird im Parlament jedenfalls eine Verfassungsmehrheit zu suchen sein, da die Dauer - wie viele andere Bestimmungen des Zivildienstgesetzes auch - eine Verfassungsbestimmung ist. (Par. 2 Abs. 5 ZDG; der gesamte Par. 2 steht in Verfassungsrang)"

Zwar ist der Gesetzgeber dem Bericht zufolge nicht verpflichtet, die Dauer von Wehrpflicht und Zivildienst gleich lang zu gestalten, möglich wäre das aber schon - und zwar dann, "wenn dies von der Belastung her vergleichbar ist". Denn: "Die Belastung und Besoldung von Wehrdienstpflichtigen und Zivildienern muss einander so weit wie möglich entsprechen."

Ein verpflichtender Sozialdienst nach Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht wäre nach Ansicht der Mehrheit in der Arbeitsgruppe "mehr als bedenklich". Diesbezüglich wird etwa auf das per Menschenrechtskonvention verankerte Verbot von Zwangsarbeit verwiesen. Das Rote Kreuz hält einen verpflichtenden Sozialdienst dagegen unter bestimmten Umständen für möglich.

Als (teilweise einfachgesetzlich machbare) Möglichkeiten zur Attraktivierung des Zivildienstes nennt der Bericht neben der Verkürzung unter anderem bessere Bezahlung, den Ausbau der Beschwerdemöglichkeiten und eine Lockerung des Waffenverbotes für ehemalige Zivildiener. Als "wünschenswert" wird eine Konkretisierung der Höhe des Verpflegungsentgeltes für Zivildiener erachtet. Die derzeitige Regelung, die etwas kryptisch "angemessene" Verpflegung vorsieht, ist aus Sicht der Arbeitsgruppe zu unbestimmt. (APA)