Linz - Eine junge Mutter, die mit ihrem Baby vor ihrem gewalttätigen Ehemann ins Linzer Frauenhaus geflüchtet war, musste jetzt per Gesetz zu ihrem prügelnden Gatten zurückkehren. Das Sozialministerium hätte der Frau sonst jegliche finanzielle Unterstützung gestrichen.

Die philippinische Staatsbürgerin ist mit einem Oberösterreicher verheiratet und lebt seit dreieinhalb Jahren im Land. Als das Paar im vergangenen Jahr ein Kind bekam, setzte für die Frau auch das Ehemartyrium ein. Durch ihre Flucht ins Frauenhaus verlor sie sofort das Kinderbetreuungsgeld. Denn dieses setzt einen gemeinsamen Haushalt mit einem Bezieher der Familienbeihilfe voraus. In dem Fall der jungen Mutter wurde die Familienbeihilfe an ihren Mann ausbezahlt.

"Absoluter Wahnsinn"

"Das ist ein absoluter Wahnsinn. Die Frauen suchen bei uns Schutz vor der Gewalt und werden dann vom Ministerium erneut bestraft", kritisiert Dagmar Andree vom Linzer Frauenhaus die Vorgehensweise.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich stellte nach dem Bekanntwerden der prekären Situation eine Anfrage an das Sozialministerium. Das Antwortschreiben, welches dem S TANDARD vorliegt, fiel allerdings eher lapidar aus: "Selbst bei Vorliegen besonderer Umstände bestehe keine Mög- lichkeit, einen tatsächlich nicht vorliegenden Haushalt der Eltern als fiktiv anzunehmen." (mro, Der Standard, Printausgabe, 14.12.2004)