Weiterhin differente Prämien
Besonders kritisiert Prets, die für das Europaparlament Berichterstatterin zu dieser Richtlinie war, die Tatsache, dass auch in Zukunft in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Versicherungsprämien für Männer und Frauen zulässig sind. Es muss dafür lediglich eine versicherungsmathematische Begründung vorliegen.
Gewisse Erfolge
Ein kleiner Erfolg sei jedoch, dass in Zukunft bei privaten Krankenversicherungen Schwanger- und Mutterschaft nicht als Grund für unterschiedlich hohe Prämien und Leistungen herangezogen werden. Außerdem sei auch die Beweislastumkehr als große Errungenschaft zu werten. Bei einem Fall von Diskriminierung muss nun der Beklagte beweisen, dass es sich nicht um eine Verletzung des Gleichstellungsprinzips handelt.
Aufhebung
Es bleibe leider eine unbestreitbare Tatsache, dass den Frauen aus der versicherungstechnischen Ungleichbehandlung auch in Zukunft wesentlich mehr Nachteile als Vorteile erwachsen: "Ein Ladybonus bei der Autoversicherung wird jedenfalls durch massive Mehrkosten bei Pensions- und Gesundheitsversicherungen mehr als wett gemacht."