Wien - ÖVP-Justizsprecherin Maria Theresia Fekter hat am Mittwoch ihren Vorschlag der Abschiebung von verurteilten Ausländern präzisiert. Bei verurteilten ausländischen Straftätern soll das Abschiebeverfahren nicht erst nach Verbüßung der Haft eingeleitet werden, weil viele dieser Täter aus dem Gefängnis kommend oder nach einer Weihnachtsamnestie untertauchen würden und daher die fremdenpolizeilichen Bescheide nicht zugestellt werden könnten. Viele dieser Ausländer seien nach dem Gefängnisaufenthalt daher unbekannten Aufenthalts. Fekter schlägt daher vor, mit Rechtskraft des Strafurteils sofort das fremdenpolizeiliche Verfahren einzuleiten.

Bescheide über Aufenthaltsverbot noch im Gefängnis zustellen

Die Bescheide, mit denen ein Aufenthaltsverbot verhängt wird, könnten im Gefängnis zugestellt werden, und mit Rechtskraft könne die Abschiebung sofort erfolgen. Dafür sei es notwendig, eine gesetzliche Regelung zu treffen, welche die Strafhaft bei Abschiebung aussetzt. Durch ein zehnjähriges Aufenthaltsverbot soll gleichzeitig die Rückkehr nach Österreich verboten werden, so Fekter in einer Aussendung.

Die Strafe werde nicht erlassen, sondern lebe sofort wieder auf, sollte sich der Täter wieder in Österreich blicken lassen. Bei welchen Delikten oder Strafhöhen man diese Maßnahme anwende, sei richterlich zu entscheiden und hänge davon ab, ob der präventive Charakter gegeben sei und sichergestellt werde, dass "das Übel eines zehnjährigen Aufenthaltsverbots mit dem Übel der Strafhaft in etwa vergleichbar ist". Dies werde mit Sicherheit bei den Vermögensdelikten bei ausländischen Einbruchsbanden der Fall sein, schwere Körperverletzungsdelikte oder Mord würden dafür nicht in Frage kommen.

Die Vorsitzende des Justizausschusses stellte klar, dass die Bestimmungen im Fremdengesetz über die Möglichkeit der Abschiebung nicht geändert werden sollen. Daher komme der Vorschlag nicht für Asylwerber in Frage und auch nicht für jene Ausländer, die wegen des Refoulement-Verbots oder aus Gründen der Menschenrechtskonvention nicht abgeschoben werden können.

Stoisits: Unausgegorener ÖVP-Plan

Als "unausgegorenen Schnellschuss" hat die Grüne Justizsprecherin Terezija Stoisits den ÖVP-Plan, verurteilte Ausländer postwendend in deren Heimatland abzuschieben, bezeichnet. Dieser ÖVP-Vorschlag lenkte von einem völligen Versagen in der Kriminalitätsbekämpfung ab. Im Innenministerium gebe es "Vakuum, nachdem Ernst Strasser eine vollkommene Brache hinterlässt". Wenn man sehe "wie in einem der sensibelsten Ressorts herum genudelt wird, da lacht sich doch jeder ausländische Dieb ins Fäustchen", so Stoisits.

Anstatt sich damit zu beschäftigten, wie man die Polizei motivieren könne und die Kriminalität bekämpfe, komme es zu "Placebo-Vorschlägen", die nichts bringen außer Stimmungsmache. "Das ist ja reiner Populismus und die ÖVP will schon wieder einmal die FPÖ rechts überholen". (APA)