Seit 50 Jahren erhalten alle Eltern für ihre Kinder Familienbeihilfe.
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Wien - Die Grundlage dafür, dass alle Kinder Familienbeihilfe erhalten, ist 50 Jahre und heißt Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG). Es wurde am 15. Dezember 1954 vom Nationalrat beschlossen und trat mit 1. Jänner 1955 in Kraft.

Familienlastenausgleich bedeutet eine Umverteilung von den Kinderlosen zu jenen, die für Kinder zu sorgen haben. Mit dem FLAG wurde die Beihilfenleistung, die bis 1955 lediglich ArbeiterInnen und Angestellte erhielten, auf alle Familien ausgedehnt. Und dies unabhängig vom Einkommen der Eltern.

"Das Familienlastenausgleichsgesetz ist zweifelsohne ein Meilenstein", sagte Johannes Fenz, Präsident des Katholischen Familienverbandes Österreichs in einer Aussendung am Mittwoch. Heute müsse es aber "verstärkt auch darum gehen, die Leistungen, die die Familien erbringen anzuerkennen und zu honorieren". Einen wesentlichen Schritt in diese Richtung sieht Fenz in der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes.

Weiters findet es Fenz unabdingbar, über begriffliche Bestimmungen nachzudenken. "Familien sind keine Last!", darum fordert er, das Familienlastenausgleichsgesetz auf "Familienleistungsgesetz" umzubenennen. Denn, so Fenz weiter, "Leistungsausgleich ist ein positiv besetzter Begriff, bildet die Wirklichkeit korrekter ab und wirkt wesentlich symphatischer als Lastenausgleich". (red)