Wien - Im Streit um ein neues Dienstrecht für die Mitarbeiter der Bank Austria Creditanstalt (BA-CA) im Inland haben sich die seit Monaten konfliktbeladenen Debatten nach einem Verhandlungsmarathon in Nacht auf Donnerstag offenbar entspannt.

Wie der APA bestätigt wurde, haben Vorstand und Betriebsrat gemeinsam eine "Zielvereinbarung" unterschrieben. Auch die Mitarbeiter wurden Donnerstag früh gemeinsam informiert. Die Rede ist von einem "Zwischenergebnis" beziehungsweise einer Einigung in einem "Großteil der Punkte". Es wurden aber zunächst keine Details genannt.

Paritätisch besetzte Expertengruppen

Die noch strittigen Punkte sollen unter Einbeziehung von paritätisch besetzten Expertengruppen bis 15. Februar ausverhandelt sein. Läuft alles wie geplant, würde das neue Dienstrecht mit 1. April 2005 in Kraft treten.

Atmosphärisch war nach der nächtlichen Verhandlungsrunde von einem "Durchbruch" die Rede. Ungeachtet dessen laufen an anderer Stelle weiter die von der Gewerkschaft begehrten Klärungen zur KV-Zugehörigkeit.

Ultimatum

Um Mitternacht war eine Frist abgelaufen, die sich Betriebsrat und Vorstand gesetzt hatten, um eine Lösung oder Annäherung in dem Dienstrechts-Konflikt zu finden. Ohne gütliche Beilegung des Konflikts zur Dienstrechtsreform drohte ein verschärfter Arbeitskampf, auch Streiks waren nicht ausgeschlossen worden.

Jetzt ist davon keine Rede mehr. Heute, Donnerstag, früh wurden zunächst die Mitarbeiter informiert. Im Anschluss gibt es eine gemeinsame öffentliche Erklärung von Management und Belegschaftsvertretung.

Rechte und Pflichten "eingefroren"

Für die Übergangszeit - bis Inkrafttreten des neuen Dienstrechts - bleiben die dienstrechtlichen Grundlagen, die bis 12. Oktober 2004 gültig waren, "ohne Präjudiz" aufrecht. Im Klartext heißt das: Alle Rechte und Pflichten, die für Mitarbeiter vor dem 12. Oktober bestanden, gelten als "eingefroren".

Das gilt z.B. für Urlaubstage. Somit gelten (unpräjudiziell) die Regelungen von früher. Was somit definitiv nicht bedeute, dass das Management das alte Dienstrecht per se oder den früheren Sparkassen-KV anwende.

Es wird betont, dass das neue Dienstrecht, an dem in den nächsten Wochen und Monaten gearbeitet wird, für unterschiedliche Kollektivverträge "kompatibel" sei. Die Gewerkschaft pocht wie berichtet auf rechtliche Klärung gerade auch der Streitfrage, welchem KV die Bank angehört.

"Normale" KV-Erhöhung

Eine zweite Festlegung betraf die aktuell anstehende "Valorisierung" (KV-Erhöhung): Der Kollektivvertragsabschluss 2005 wird für die BA-CA in gleicher Weise gültig sein wie für die anderen Institute, heißt es in der gemeinsamen Erklärung von Vorstand und Betriebsrat.

Wie berichtet hatte die BA-CA vor wenigen Wochen noch darauf beharrt, künftig nur mehr die Inflation abzugelten und angekündigt, das auch schon bei der Gehaltsrunde 2005 (per 1. Februar) so handhaben zu wollen. Nun gibt es in der laufenden Tarifrunde einen "normalen" Abschluss für die Bank Austrianer.

Gegenseitiges Lob

Beide Seiten lobten die nächtlichen Verhandlungserfolge für ein künftiges neues Dienstrecht: "Bei großen Teilen der offenen Punkte konnte eine Einigung erzielt werden. In einer gemeinsamen Zielvereinbarung haben sich die Verhandlungspartner zu einem weiteren gemeinsamen Vorgehen geeinigt", so die Verhandlungspartner.

"Die Zielvereinbarung ist ein wichtiger Schritt zu einer gemeinsamen Lösung. Es geht darum, die Wettbewerbsfähigkeit und damit die Zukunft unserer Bank und der Arbeitsplätze zu sichern", kommentiert Erich Hampel, Vorstandsvorsitzender der BA-CA.

Hedwig Fuhrmann, Zentralbetriebsratsvorsitzende der BA-CA, meint: "Ich setze mit dieser Zielvereinbarung als Basis nunmehr auf eine gemeinsame, tragfähige Lösung." (APA)