Wien - Der Heilige Abend kommt bald und dem Anlass gemäß ist nun auch zwischen dem Vorstand und den Belegschaftsvertretern der Bank Austria Creditanstalt (BA-CA) ein Hauch von Weihnachtsfrieden eingezogen.

Im Streit um das Dienstrecht für die 11.000 Mitarbeiter hat sich das Management der Bank unter Erich Hampel mit dem Zentralbetriebsrat unter Hedwig Fuhrmann darauf geeinigt - sich bis zum 15. Februar 2005 zu einigen.

Fixiert wurde das in einer von Vorsand und Betriebsrat unterschriebenen "Zielvereinbarung". Ihr zur Folge sollen nun "Expertengruppen" ans Werk, um die Details für ein neues Dienstrecht zu erarbeiten. Danach muss es Schlag auf Schlag gehen, weil die Betriebsvereinbarung bereits ab 1. April 2005 gelten soll.

Anachronistische und kostspielige Bestimmungen

Die neue "BV 2005" tritt an Stelle jener "BV 69", an der sich der Streit der BA-CA ursprünglich entzündet hatte. Die BV 69 beinhaltete zahlreiche anachronistische und kostspielige Bestimmungen zugunsten der Mitarbeiter. Nachdem Verhandlungen mit dem Betriebsrat über eine Modernisierung gescheitert waren, löste der BA-CA-Vorstand die Sache im Oktober radikal. Die BA-CA wechselte fliegend vom Sparkassen- in den Bankenverband; seither gilt laut Vorstand auch der billigere Banken-Kollektivvertrag (KV). Zudem kippte Erich Hampel die gesamte BV 69.

Die Folge: Betriebsversammlungen, Streikdrohung - und ernsthafte Verhandlungen. Dabei kam es laut einem Sprecher zum "atmosphärischen und inhaltlichen Durchbruch". Auch Fuhrmann verteilt Baldrian: "Auf dieser Basis lässt sich aufbauen, derzeit gibt es keine Veranlassung für weitere Proteste."

Die Knackpunkte, um die es jetzt geht, haben es trotzdem in sich: Neue Arbeitszeitmodelle stehen an, ein flacheres Entgeltschema und komplexe Übergangsbestimmungen. Offen ist auch, was mit den 2000 Mitarbeitern geschieht, die auf ihr Definitivum (Unkündbarkeit) warten. "Diese Frage bleibt auf der innerbetrieblichen Verhandlungsagenda", so Fuhrmann.

Fortsetzung findet auch der Streit, welcher KV gilt. "Das klären wir vor den Gerichten ab", sagt Fuhrmann. Ein Feststellungsantrag beim Obersten Gerichtshof soll noch heuer eingebracht werden. (Renate Graber, Der Standard, Printausgabe, 17.12.2004)