Klagenfurt/Wien - Als Folge des umstrittenen Rechtsextremisten-Treffens "39. politische Akademie der Aktionsgemeinschaft für Politik" im Oktober in der Kärntner Bezirksstadt Feldkirchen hat es zwei Anzeigen wegen des Verdachts auf Wiederbetätigung (Par. 3 Verbotsgesetz) und Verhetzung (Par. 283 Strafgesetzbuch) gegeben. Dies teilte Innenminister Günther Platter (V) in einer schriftlichen Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ mit. Die gerichtlichen Vorerhebungen sind noch nicht abgeschlossen.

In der von Melitta Trunk und Rudolf Parnigoni eingebrachten Anfrage ging es um die "Rechtsgrundlage zur Verhinderung von Veranstaltungen nationalsozialistischer bzw. neonazistischer Organisationen am Beispiel des AFP-Treffens in Feldkirchen". Die SPÖ-Abgeordneten wollten vom Innenminister wissen, welche behördlichen bzw. sicherheitspolizeilichen Ermittlungen vor und nach dem Treffen durchgeführt wurden und ob die derzeitigen Gesetze gegen Wiederbetätigung (Versammlungsgesetz, Verbotsgesetz) ausreichend sind. In der Anfrage wurde darauf hingewiesen, dass bereits im Vorfeld des Treffens öffentlich bekannt gewesen sei, dass es sich um "ein Treffen von zahlreichen einschlägig bekannten Personen aus dem neonazistischen Umfeld" handle. Einzelne geladene Personen, wie der Steirer Herbert S., hätten "einschlägige Vorstrafen nach dem Verbotsgesetz" vorzuweisen. Weiters seien einzelne Geladene dafür bekannt, "ihren Worten auch Taten folgen zu lassen".

Die SP-Abgeordneten wollten daher vom Innenminister auch wissen, warum das Treffen nicht schon im Vorfeld wegen des Verdachtes auf strafbare Handlungen verboten werden konnte. Falls die derzeitige Gesetzeslage aber nicht ausreichen sollte, wurde an den Minister die Frage gestellt, welche Gesetzesänderungen er vorschlage.

"Keine Hinweise"

In der Beantwortung meint Platter, die Ermittlungen hätten zwar ergeben, dass "einige Personen dem revisionistischen bzw. rechtsextremen Lager zuzurechnen waren, Hinweise auf zu erwartende strafgesetzwidrige Aktivitäten lagen nicht vor". Zwei APA-Berichte vom 16. Oktober, in welchen u.a. von einem der Teilnehmer Sätze wie "Der Feind ist und bleibt der Jude", "Der ewige Jude gehört ausgemerzt", "die Politiker aller Parteien mit dem nassen Fetzen davonzujagen" und "von Juden bestochenen Schmarotzer im Parlament" fielen, seien Anlass für Ermittlungen gewesen, teilte der Minister mit. "Dabei stellte sich heraus, dass die behaupteten Aussagen nicht im Rahmen der Versammlung erfolgten, sondern in einem Extrazimmer des Veranstaltungslokals, wo sich Journalisten mit zwei Teilnehmern unterhalten haben. Diese Personen konnten ausgeforscht werden und wurden der Staatsanwaltschaft Klagenfurt angezeigt."

In seiner Beantwortung weist der Innenminister weiters darauf hin, dass "das Versammlungsrecht ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Grundrecht" sei und "jeglicher Eingriff in dieses sollte nur mit besonderem Augenmaß vorgenommen werden". Aus Sicht der Behörde seien "keine ausreichenden Anhaltspunkte" vorgelegen, um eine Prognoseentscheidung für eine Untersagung der Versammlung gemäß Par. 6 Versammlungsgesetz fällen zu können, welche den sich aus der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes ergebenden Grundsätzen entsprochen hätten.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt teilte mit, dass gegen zwei Personen gerichtliche Vorerhebungen eingeleitet worden seien. "Ein Ende ist jedoch noch nicht abzusehen", sagte Behördenleiter Dietmar Pacheiner.

Trunk: Es dürfte noch Lücken geben

Für die Kärntner SPÖ-Abgeordnete Melitta Trunk ist die Beantwortung ihrer Anfrage an den Innenminister im Zusammenhang mit dem Rechtsextremisten-Treffen in Feldkirchen der Beweis, dass "es noch Lücken geben dürfte". Sie werde daher vorschlagen, dass sich eine Arbeitsgruppe von Verfassungsexperten aus allen Parteien mit einer möglichen Adaptierung der Gesetze befassen solle.

"Für die Politik muss die Tatsache, dass ein Treffen von amtsbekannten Extremisten nicht verhindert werden kann, der Anlass sein, noch sensibler vorzugehen", erklärte Trunk gegenüber der APA. Auf jeden Fall dürften vor einer Radikalisierung der Gesellschaft "die Augen nicht verschlossen" werden.

Die Anfragebeantwortung ist für die SPÖ-Politikerin auch "ein Beleg, dass das Innenministerium im konkreten Fall sehr korrekt gearbeitet" habe. (APA)