Wien - Bundespräsident Heinz Fischer hat anlässlich des Weihnachtsfestes 271 Gefangenen den Rest ihrer Strafen erlassen. Die Begnadigten sind zum Teil am 1., zum Teil am 14. Dezember aus der Haft entlassen worden.

Es wurden nur Gefangene begnadigt, von denen künftig eine einwandfreie Lebensführung erwartet werden kann, so die Präsidentschaftskanzlei. Es sei besonders auf die Aussichten, sich nach der Haft sozial zu integrieren, Bedacht genommen worden. Aus diesem Grund ist - wie schon in den vergangenen Jahren - eine etwas geringere Zahl von Strafgefangenen durch die Weihnachtsamnestie begünstigt worden als früher. Der Bundespräsident hat die Vorschläge von Justizministerin Karin Miklautsch (F), Strafgefangene zu einem für ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft günstigen Zeitpunkt zu entlassen, in vermehrtem Umfang genehmigt, hieß es in einer Aussendung.

Des weiteren hat Fischer über Antrag der Justizministerin 1.269 Verurteilten, die nicht in der Lage waren, über sie verhängte Geldstrafen zu zahlen, und die deswegen eine Ersatzfreiheitsstrafe hätten verbüßen müssen, die Strafen bedingt nachgesehen. Anlass hiefür waren einerseits soziale Erwägungen, andererseits aber auch Änderungen in der Praxis der Strafverfolgungsbehörden. In vielen Fällen, in denen früher eine Geldstrafe verhängt worden waren, werden nunmehr eine Probezeit verhängt. (APA)