Keines der vom Verlag als Beweismittel vorgelegten Dokumente könne beweisen, dass Wallraff "wissentlich und willentlich" für den DDR-Staatssicherheitsdienst tätig gewesen sei, erklärte der Vorsitzender Richter der Pressekammer, Andreas Buske, am Freitag. Gegen das Urteil ist noch Berufung beim Oberlandesgericht möglich, teilte eine Gerichtssprecherin mit.
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Springer-Verlag darf Autor Günter Wallraff nicht als "Stasi-IM" bezeichnen
Landesgericht: Kein Beweis, dass Wallraff "wissentlich und willentlich" für den DDR-Staatssicherheitsdienst tätig gewesen sei