Hamburg - Das Hamburger Landgericht hat es dem
Axel-Springer-Verlag verboten, den Schriftsteller Günter Wallraff als
"Stasi-IM" (Informeller Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit, Anm.)
zu bezeichnen. Keines der vom Verlag als Beweismittel vorgelegten
Dokumente könne beweisen, dass Wallraff "wissentlich und willentlich"
für den DDR-Staatssicherheitsdienst tätig gewesen sei, erklärte der
Vorsitzender Richter der Pressekammer, Andreas Buske.
Gegen das Urteil ist noch Berufung beim Oberlandesgericht möglich,
teilte eine Gerichtssprecherin mit.(APA/AP)