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Günter Wallraff

Foto: Reuters/Charisius
Hamburg - Das Hamburger Landgericht hat es dem Axel-Springer-Verlag verboten, den Schriftsteller Günter Wallraff als "Stasi-IM" (Informeller Mitarbeiter der DDR-Staatssicherheit, Anm.) zu bezeichnen. Keines der vom Verlag als Beweismittel vorgelegten Dokumente könne beweisen, dass Wallraff "wissentlich und willentlich" für den DDR-Staatssicherheitsdienst tätig gewesen sei, erklärte der Vorsitzender Richter der Pressekammer, Andreas Buske. Gegen das Urteil ist noch Berufung beim Oberlandesgericht möglich, teilte eine Gerichtssprecherin mit.(APA/AP)